ARAG Recht schnell...
16.10.2024 / ID: 419486
Politik, Recht & Gesellschaft

Wenn ein Händler für seine Produkte mit einem Rabatt wirbt, so muss laut ARAG Experten für Verbraucher klar und eindeutig erkennbar sein, dass sich die Preisermäßigung auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht. Eine überfrachtete Darstellung unter Nennung mehrerer Preise kann dem laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg entgegenstehen (Az.: 3 U 460/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg .
+++ Keine Pauschalgebühr für Ersatz-SIM +++
Mobilfunkanbieter dürfen für eine Ersatz-SIM-Karte nicht in jedem Fall eine Gebühr berechnen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, welches entschieden hat, dass wenn die erhaltene Chipkarte nicht funktioniert, keine Kosten verlangt werden dürfen (AZ: 1 UKl 2/24, noch nichts rechtskräftig).
+++ Reisebüro muss über Visumspflicht aufklären +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Reisebüro im Rahmen einer Pauschalreise seine Kunden darüber informieren muss, wenn für die Einreise in die gebuchte Destination ein Visum erforderlich ist. Im konkreten Fall hatte das Reisebüro den entsprechenden Hinweis bei einer achttägigen Last-Minute-Reise nach Kenia nicht gegeben. Die Reise, die bereits zwei Tage nach Buchung stattfinden sollte, fiel für die Familie ins Wasser. Daraufhin verlangte der Kunde Reise- und Versicherungskosten von rund 5.000 Euro zurück. Das Reisebüro verweigerte die Zahlung allerdings mit dem Hinweis, dass man mündlich auf die Visumspflicht hingewiesen habe und entsprechende Informationen auch den Buchungsunterlagen zu entnehmen seien. Doch das genügte weder dem Mann, noch den Richtern des Landgerichts Köln, die hierin eine mangelnde Beratungspflicht sahen (Az.: 17 O 139/23, noch nicht rechtskräftig).
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