ARAG Recht schnell...
04.12.2024 / ID: 421790
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Kontaktverbot in WhatsApp-Gruppen +++Darf ein Ex-Partner, dem ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz auferlegt wurde, noch in einer WhatsApp-Gruppe kommunizieren, der auch seine frühere Partnerin angehört? ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach es auf die Gruppengröße ankommt. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Gruppe mit einer zweistelligen Teilnehmerzahl handelte, durfte der Ex eine Nachricht in die Gruppe stellen (Az.: 13 WF 105/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm .
+++ Enkel-Freibetrag bei Eltern-Erbverzicht +++
Ein Enkel erbte von seinem Großvater und beanspruchte einen Freibetrag von 400.000 Euro, der eigentlich nur den Kindern des Großvaters zusteht. Ausnahmsweise gilt der Betrag auch für einen Enkel, wenn dessen erbendes Elternteil verstorben ist. Laut ARAG Experten reicht es nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber nicht, wenn der Elternteil lediglich auf das Erbe verzichtet (Az.: II R 13/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH .
+++ Kosten für Tierrettung +++
Eine Tierklinik rettete Kater "Rocky", nachdem die von einem unbekannten Dritten alarmierte Tierrettung ihn bewusstlos eingeliefert hatte. Für die Kosten muss Rockys Halterin aufkommen. Das Amtsgericht München bejaht laut ARAG Experten einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Az.: 161 C 16714/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .
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