König Mohammed VI. leitet Arbeitssitzung zur Revision des Familiengesetzes
24.12.2024 / ID: 422608
Politik, Recht & Gesellschaft
Seine Majestät König Mohammed VI. leitete am 23. Dezember im Königspalast in Casablanca eine Arbeitssitzung zur Revision des Familiengesetzes. Bei diesem Treffen konnte die mit dieser Revision beauftragte Instanz einen Bericht mit mehr als 100 Änderungsvorschlägen vorlegen.Diese Reform des Familienrechts wurde vom König initiiert ist Teil der freiwilligen Stärkung und Festigung der Familie, verankert in den Grundfesten der marokkanischen Gesellschaft.
Diese Reform ist auch eine Fortsetzung der Reformen von 2004, die einen entscheidenden Wendepunkt in Bezug auf die Rechte der Frauen und ihre Bedingungen darstellten und gleichzeitig die Einzigartigkeit des marokkanischen Modells auf regionaler und internationaler Ebene hervorhoben.
Bei dieser Sitzung konsultierte der König den Obersten Rat der Ulama zu bestimmten Vorschlägen und erhielt somit Rechtsgutachten. Die königlichen Schiedsverfahren konzentrierten sich auf Entscheidungen, die im Einklang mit dem Referenzrahmen und den Handlungsstandards des Gremiums standen, und garantierten gleichzeitig die Einhaltung des Grundsatzes "nicht zu verbieten, was erlaubt ist, und nicht zuzulassen, was verboten ist".
Der Justizminister Abdellatif Ouahbi stellte die Methodik des Gremiums vor, während der Minister für Habus und Islamische Angelegenheiten Ahmed Toufiq die Schlussfolgerungen des Rates ausführlich darlegte.
Seine Majestät der König ermutigte den Rat, seine Überlegungen zu familienbezogenen Fragen fortzusetzen und einen günstigen Rahmen zu schaffen, um die Forschung über die Entwicklung der marokkanischen Familie zu vertiefen.
Mit dieser künftigen Moudawana eröffnet König Mohammed VI. einen neuen Weg, der den zeitgenössischen Herausforderungen gerecht wird und gleichzeitig den Grundsätzen des Islams und den Besonderheiten der marokkanischen Familie treu bleibt, indem er die Werte der Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität respektiert.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
MAROKKO ZEITUNG
kronestrasse 72
10117 Berlin
Deutschland
01638107098
https://www.marokkozeitung.de
Pressekontakt:
Khalid Drawi
kronestrasse 72
10117 Berlin
01638107098
https://www.marokkozeitung.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von MAROKKO ZEITUNG
26.05.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Marokko: Königliche Begnadigung für senegalesische Fans: eine Geste der Gnade und Brüderlichkeit am Vorabend des Opferfestes
Marokko: Königliche Begnadigung für senegalesische Fans: eine Geste der Gnade und Brüderlichkeit am Vorabend des Opferfestes
20.05.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Bericht des Stimson Center: "Marokko, der vielversprechendste Staat Afrikas"
Bericht des Stimson Center: "Marokko, der vielversprechendste Staat Afrikas"
01.05.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Deutschland bekräftigt die zentrale Bedeutung der Autonomie unter marokkanischer Souveränität
Deutschland bekräftigt die zentrale Bedeutung der Autonomie unter marokkanischer Souveränität
12.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
08.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
Weitere Artikel in dieser Kategorie
29.05.2026 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Die ersten 14 Tage nach der Trennung: Ein Leitfaden für die erste Orientierung
Die ersten 14 Tage nach der Trennung: Ein Leitfaden für die erste Orientierung
29.05.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Genossenschaft in Österreich: Die unbekannte Rechtsform
Genossenschaft in Österreich: Die unbekannte Rechtsform
27.05.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.05.2026 | Deutschland Zion Gemeinde e.V.
Pastorenkonferenz Frankfurt 2026 - Leaders' Summit
Pastorenkonferenz Frankfurt 2026 - Leaders' Summit
26.05.2026 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Unwirksamkeit von arbeitsvertraglichen Freistellungsklauseln bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Unwirksamkeit von arbeitsvertraglichen Freistellungsklauseln bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

