König Mohammed VI. leitet Arbeitssitzung zur Revision des Familiengesetzes
24.12.2024 / ID: 422608
Politik, Recht & Gesellschaft
Seine Majestät König Mohammed VI. leitete am 23. Dezember im Königspalast in Casablanca eine Arbeitssitzung zur Revision des Familiengesetzes. Bei diesem Treffen konnte die mit dieser Revision beauftragte Instanz einen Bericht mit mehr als 100 Änderungsvorschlägen vorlegen.Diese Reform des Familienrechts wurde vom König initiiert ist Teil der freiwilligen Stärkung und Festigung der Familie, verankert in den Grundfesten der marokkanischen Gesellschaft.
Diese Reform ist auch eine Fortsetzung der Reformen von 2004, die einen entscheidenden Wendepunkt in Bezug auf die Rechte der Frauen und ihre Bedingungen darstellten und gleichzeitig die Einzigartigkeit des marokkanischen Modells auf regionaler und internationaler Ebene hervorhoben.
Bei dieser Sitzung konsultierte der König den Obersten Rat der Ulama zu bestimmten Vorschlägen und erhielt somit Rechtsgutachten. Die königlichen Schiedsverfahren konzentrierten sich auf Entscheidungen, die im Einklang mit dem Referenzrahmen und den Handlungsstandards des Gremiums standen, und garantierten gleichzeitig die Einhaltung des Grundsatzes "nicht zu verbieten, was erlaubt ist, und nicht zuzulassen, was verboten ist".
Der Justizminister Abdellatif Ouahbi stellte die Methodik des Gremiums vor, während der Minister für Habus und Islamische Angelegenheiten Ahmed Toufiq die Schlussfolgerungen des Rates ausführlich darlegte.
Seine Majestät der König ermutigte den Rat, seine Überlegungen zu familienbezogenen Fragen fortzusetzen und einen günstigen Rahmen zu schaffen, um die Forschung über die Entwicklung der marokkanischen Familie zu vertiefen.
Mit dieser künftigen Moudawana eröffnet König Mohammed VI. einen neuen Weg, der den zeitgenössischen Herausforderungen gerecht wird und gleichzeitig den Grundsätzen des Islams und den Besonderheiten der marokkanischen Familie treu bleibt, indem er die Werte der Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität respektiert.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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