ARAG Recht schnell...
12.02.2025 / ID: 424409
Politik, Recht & Gesellschaft

Wird bei einer Pauschalreise das Gepäck beim Hinflug zu spät ausgeliefert und steht es deswegen bei der Reise - in diesem Fall eine Arktiskreuzfahrt - nicht zur Verfügung, so liegt ein Reisemangel vor. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts München II, wonach dies zur Minderung des Reisepreises berechtigt (Az.: 14 O 2061/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG München II .
+++ Unfall ohne TÜV - Mietwagen gibt es trotzdem +++
Ein Autofahrer erlitt einen Unfall und mietete ein Ersatzfahrzeug. Der TÜV des Fahrzeugs war bereits abgelaufen. Die Mietwagenkosten, entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof, muss ihm der Haftpflichtversicherer trotz abgelaufener Plakette ersetzen: Ohne ausdrückliches Verbot der Behörden durfte er weiter mit dem Auto fahren (Az.: VI ZR 117/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
+++ Geld statt Gutschein +++
Auch wenn ein Passagier einen Flug mit einem Gutschein gebucht hat, den er für einen stornierten Flug erhalten hat, kann er nicht per Allgemeiner Geschäftsbedingung verpflichtet werden, bei erneuter Annullierung wieder einen Gutschein zu akzeptieren. Nach Auskunft der ARAG Experten sah der Bundesgerichtshof in der Klausel einen Verstoß gegen die Fluggastrechteverordnung (Az.: IX ZR 236/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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