ARAG Recht schnell...
02.04.2025 / ID: 426504
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Auto gefunden +++Ein verlassen wirkender, aber ordentlich abgestellter und verschlossener Audi Q8 weckte das Interesse eines Mannes: Als Finder sei er der neue Eigentümer, teilte er dem Ordnungsamt mit. Laut ARAG Experten genügt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle aber das bloße Melden des Fahrzeugs nicht für einen Eigentumserwerb durch Ansichnehmen (Az.: 14 U 53/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Celle .
+++ Zugang einer E-Mail trotz Stilllegungshinweis +++
E-Mails gelten auch dann als zugegangen, wenn die Empfängeradresse eine Nachricht über ihre Stilllegung zurücksendet, meint nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Hanau. Der Absender müsse aber alternative Kommunikationswege nutzen, wenn er von der Stilllegung wisse (Az.: 32 C 226/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Hanau .
+++ Schadensersatz bei verspäteter E-Auto-Lieferung +++
Wer 2022 ein Elektro-Auto kaufte, bekam 6.000 Euro Umweltprämie. Im Jahr darauf waren es nur noch 4.500 Euro. Die Differenz kann sich ein Autokäufer nach dem Rücktritt vom Händler erstatten lassen, der nicht rechtzeitig lieferte. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 223 C 15954/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .
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