ARAG Recht schnell...
30.04.2025 / ID: 427495
Politik, Recht & Gesellschaft

Wer in Polen Fotos macht, sollte künftig auf Verbotsschilder achten, ehe er auf den Auslöser drückt. Oder sein Smartphone für Aufnahmen nutzt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass seit Kurzem ein verschärftes Fotoverbot in Polen herrscht. Vor allem touristisch beliebte Regionen an der Ostsee sind betroffen, da viele Einrichtungen dort unter den neuen Schutz fallen. Fotografieren ist unter anderem an Bahnhöfen, Brücken und militärischen Anlagen untersagt. Auch bei Regierungsgebäuden, Postämtern oder Banken ist das Erinnerungsfoto tabu. Für Berufsfotografen oder Filmemacher kann es Ausnahmen geben. Hintergrund des Verbots ist eine gesetzliche Änderung, mit der Polen bestimmte Objekte als sicherheitsrelevant eingestuft hat. Damit soll verhindert werden, dass potenziell sensible Aufnahmen öffentlich verbreitet werden - etwa über soziale Medien. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Geldstrafen oder die Beschlagnahmung seiner Kamera oder seines Smartphones.
+++ Wölfin darf nicht erschossen werden +++
Auch wenn eine Wölfin mit einem Hofhund anbandelt und möglicherweise Wolfs-Boxermischlinge in die Welt setzt, hätte sie nicht erschossen werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kritisierte laut ARAG Experten, dass die Fotofalle der Wildtierkamera schon keinen erfolgreichen Paarungsakt dokumentierte. Das Gericht betonte, dass auch im Paarungsfall nur hybride Welpen aus dem Wurf "entnommen" werden dürften, um den Genpool der Wölfe vor einer Vermischung mit Hundegenen zu schützen (Az.: 1 LB 175/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG .
+++ Mietvertrag kann mit Schlüssel im Briefkasten enden +++
Der Schlüssel im Briefkasten ist einem Vermieter zum Verhängnis geworden. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen kann schon mit dem Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten beginnen, auch wenn das weit vor Ende des Mietvertrages geschieht. Es kann daher vorkommen, dass eine Vermieterin oder ein Vermieter während des noch laufenden Vertrages verjährungshemmend mahnen muss, um Ersatzansprüche zu behalten. So entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof im Falle eines langjährigen gewerblichen Vermieters (Az.: XII ZR 96/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
+++ Anfechung von Erbannahme bei unbemerkter Überschuldung +++
Wer eine Erbschaft angenommen hat, ohne zu wissen, dass der Nachlass überschuldet ist, kann die Annahme wegen Irrtums anfechten. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach der Erbe dafür eine wesentliche Forderung gegen den Nachlass irrtümlich übersehen haben muss (Az.: 8 O 189/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal .
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