ARAG Recht schnell...
23.07.2025 / ID: 430937
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ An den Falschen gezahlt... +++Ein Kunde überwies 11.000 Euro vermeintlich an seinen Handwerker. Doch er war an einen Betrüger geraten, der den E-Mail-Account gehackt und Nachrichten gefälscht hatte. Den Werklohn muss er zum großen Teil trotzdem zahlen, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Koblenz (Az.: 8 O 271/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Koblenz .
+++ Entschädigung für Dienstwagen +++
Wer kündigt, wird manchmal freigestellt. Einem Arbeitnehmer gefiel nicht, dass er damit auch seinen Dienstwagen verlor. Er verlangte eine Entschädigung. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, welches feststellte, dass er Recht auf eine Entschädigung habe (Az.: 5 SLa 249/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Niedersachsen .
+++ Kaufvertrag nichtig, wenn der Preis nicht stimmt? +++
Ein Mitarbeiter in einem Seniorenheim kaufte von einem schwerkranken Bewohner für 5.555 Euro einen Mercedes Benz. Tatsächlich war der Wagen fast das Zehnfache wert, nämlich 52.000 Euro. Nach dem Tod des Heimbewohners verklagte der Heimmitarbeiter den bestellten Nachlasspfleger auf Herausgabe des Autos. Laut ARAG Experten jedoch ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Celle sah ein krasses Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Pkw-Wert und erklärte den Kaufvertrag für sittenwidrig und nichtig (Az.: 6 U 26/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Celle .
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