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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Der Sinn des Trennungsjahres
04.09.2025 / ID: 432654
Politik, Recht & Gesellschaft

Gesetzlicher Hintergrund und Zweck
Das Trennungsjahr ist nach §§ 1565 und 1566 BGB vorgeschrieben, um nachzuweisen, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist und eine voreilige Scheidung vermieden wird. Beide Ehepartner sollen in dieser Zeit ihre Entscheidung gut überdenken, die Folgen wie Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinnausgleich klären und sich ggf. wieder versöhnen.
Soziale und rechtliche Bedeutung
Während des Trennungsjahres findet keine häusliche und wirtschaftliche Gemeinschaft mehr statt ("Trennung von Tisch und Bett"), unabhängig davon, ob die Ehepartner in der gleichen Wohnung leben. Der Zeitraum ermöglicht es den Ehepartnern und ggf. deren Kindern, sich an neue Lebensverhältnisse zu gewöhnen. Zugleich werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Ehetrennung vorbereitet, etwa bzgl. Wohnrecht, Unterhalt oder Steuerklassen.
Schutz und Ausnahmen
Ziel ist es, die Institution der Ehe zu schützen und Scheidungen nicht übereilt zuzulassen. Nur in Ausnahmefällen (etwa bei unzumutbarer Härte oder Gefahr) kann eine Scheidung auch ohne Ablauf des Trennungsjahres erfolgen.
Fazit
Das Trennungsjahr dient als Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass eine Ehe nicht leichtfertig beendet wird, und gibt beiden Partnern Zeit zur Klärung, Regeneration oder ggf. Versöhnung.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstr. 35
48143 Münster
Deutschland
025142634
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