Der ehebedingte Nachteil beim Nachscheidungsunterhalt
08.09.2025 / ID: 432802
Politik, Recht & Gesellschaft

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Partner während der Ehe seine Karriere zugunsten der Kindererziehung oder der Haushaltsführung zurückstellt. Dieser Nachteil muss im Scheidungsfall durch Unterhaltszahlungen ausgeglichen werden, um eine faire Verteilung der ehelichen Lasten zu gewährleisten.
Wie entsteht ein ehebedingter Nachteil?
Ein ehebedingter Nachteil entsteht typischerweise durch eine Aufgabenteilung während der Ehe, bei der ein Partner:
-seine Berufstätigkeit aufgibt oder reduziert, um sich der Kindererziehung und dem Haushalt zu widmen.
-einen weniger lukrativen Beruf wählt, um familiären Pflichten besser nachkommen zu können.
-weniger Karrierechancen hat, da er sich nicht so stark weiterbilden oder beruflich engagieren konnte wie der andere Partner.
Diese Entscheidungen führen oft dazu, dass der betroffene Partner nach der Scheidung finanziell schlechter gestellt ist, da er weniger Einkommen, geringere Rentenansprüche und schlechtere berufliche Perspektiven hat.
Berechnung des ehebedingten Nachteils
Zur Berechnung des ehebedingten Nachteils werden zwei hypothetische Situationen verglichen:
1.Die finanzielle Situation des unterhaltsberechtigten Partners, hätte die Ehe nicht bestanden.
2.Die tatsächliche finanzielle Situation des unterhaltsberechtigten Partners nach der Scheidung .
Die Differenz zwischen diesen beiden Situationen stellt den ehebedingten Nachteil dar. Dieser Nachteil wird durch den nachehelichen Unterhalt ausgeglichen, bis der unterhaltsberechtigte Partner wirtschaftlich wieder auf eigenen Beinen stehen kann.
Ein Beispiel
Ein Ehepaar ist verheiratet und hat zwei Kinder. Die Ehefrau gibt ihren Beruf auf, um sich vollzeitlich um die Kinder und den Haushalt zu kümmern, während der Ehemann Karriere macht. Nach 15 Jahren lassen sie sich scheiden. Die Ehefrau hat in dieser Zeit keine Rentenansprüche aufgebaut, ihr Einkommen ist null und ihre beruflichen Fähigkeiten sind veraltet.
Der ehebedingte Nachteil der Ehefrau besteht in:
-dem verpassten Einkommen, das sie in den 15 Jahren hätte erzielen können.
-den fehlenden Rentenansprüchen, die sie bei einer beruflichen Tätigkeit erworben hätte.
-dem Verlust von Karrierechancen und der Notwendigkeit, sich beruflich neu zu orientieren.
Der nacheheliche Unterhalt soll diese Nachteile ausgleichen, bis die Ehefrau wieder in der Lage ist, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
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