Kanzlei Menaker übernimmt Verteidigung bei Nord-Stream
20.11.2025 / ID: 435698
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Berliner Kanzlei Menaker hat im Ermittlungsverfahren gegen den ukrainischen Staatsbürger Serhii K. die Verteidigung übernommen und beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen den deutschen Haftbefehl eingelegt.Der Fall gilt als einer der derzeit brisantesten sicherheits- und völkerrechtlichen Strafkomplexe Europas: Er steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee im Jahr 2022 und berührt Fragen nach staatlicher Verantwortung, internationaler Gerichtsbarkeit und funktioneller Immunität.
Die Verteidigung führt an, dass eine strafrechtliche Verfolgung des vorgeworfenen Sachverhalts nach den Grundsätzen des Völkerrechts ausgeschlossen ist, da der Vorwurf nicht als private oder individuelle Tat, sondern als Teil staatlich-hoheitlichen Handelns zu bewerten ist. Nach Auffassung der Anwältinnen liegt eine funktionelle Immunität im Sinne des Völkerrechts vor - also ein Verfahrenshindernis, das eine deutsche Strafverfolgung ausschließt.
"Unsere Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die Grenzen nationaler Gerichtsbarkeit beachtet werden und die rechtsstaatlichen Prinzipien auch in komplexen internationalen Verfahren gewahrt bleiben", erklärt Rechtsanwältin Ilona Menaker, Gründerin der Kanzlei. "Wir führen keine politische Debatte, sondern eine rechtliche Auseinandersetzung, insbesondere im Hinblick auf geltendes Völkerrecht."
Neben der Frage der funktionellen Immunität rügt die Verteidigung formelle Punkte: Die eingeschränkte Akteneinsicht erschwere eine effektive Verteidigung; zudem bestünden Zweifel an der richterlichen Zuständigkeit, da der Haftbefehl nicht durch den regulär zuständigen Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof erlassen wurde.
Fachanwältin für Strafrecht Valerie Banse, die die prozessuale Koordination des Verfahrens verantwortet, betont:
"Im Mittelpunkt steht nicht die öffentliche Bewertung, sondern die Sicherung eines rechtsstaatlich einwandfreien Verfahrens. Gerade in internationalen Verfahren ist es Aufgabe der Verteidigung, die juristische Integrität und Fairness des Prozesses zu gewährleisten."
Die Mandatserteilung an eine deutsche Kanzlei ist erforderlich, um Serhii K. effektiv gegen das vom Generalbundesanwalt geführte Ermittlungsverfahren zu verteidigen, insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Überstellung des Beschuldigten nach Deutschland im Rahmen des europäischen Auslieferungsverfahrens.
Das Verteidigungsteam um Menaker und Banse arbeitet in enger Abstimmung mit dem italienischen Rechtsvertreter, der das Auslieferungsverfahren begleitet.
Die Koordination zwischen den Verteidigungen ist erforderlich, da der Fall mehrere europäische Rechtsordnungen, völkerrechtliche Fragen der Immunität und den militärischen Kontext des russisch-ukrainischen Konflikts berührt.
Der Beschuldigte Serhii K., der derzeit in Italien in Auslieferungshaft sitzt, ließ über seine Anwältinnen mitteilen:
"Ich hoffe, dass die deutschen Gerichte sich nicht von politischen Erwägungen leiten lassen, sondern allein nach Recht und Gesetz entscheiden."
Die Kanzlei Menaker begleitet regelmäßig Verfahren mit Bezug zum internationalen Straf- und Wirtschaftsrecht sowie Völkerrecht. Durch die Übernahme dieses Mandats positioniert sich die Berliner Kanzlei einmal mehr als Ansprechpartnerin für rechtlich wie kommunikativ komplexe Verfahren, in denen juristische Präzision und strategische Zurückhaltung entscheidend sind.
Im Interesse des laufenden Verfahrens werden derzeit keine weiteren Inhalte oder Verfahrensdetails kommentiert.
Die Kanzlei steht Journalistinnen und Journalisten jedoch für juristische Einordnung auf Basis des Völkerrechts und der geltenden Immunitätsprinzipien zur Verfügung.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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