ARAG Recht schnell...
26.11.2025 / ID: 435966
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Vom Blitz getroffen +++Wird ein Flugzeug von einem Blitz getroffen, so ist das ein außergewöhnlicher Umstand. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach dieser Umstand die Airline von ihrer Pflicht zu einer Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann (Az.: C-399/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .
+++ Vorsicht Schlagloch +++
Ein Autofahrer trat beim Aussteigen aus seinem Auto in ein sechs Zentimeter tiefes, wassergefülltes Schlagloch und knickte um. Er verlangte Schadensersatz von der Gemeinde. Haften muss diese dafür nach Auskunft der ARAG Experten laut einer Entscheidung des Landgericht Flensburg aber nicht (Az.: 2 O 147/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Flensburg .
+++ Sprung aus dem Fenster ist kein Arbeitsunfall +++
Ein Softwareentwickler befand sich in einer Telefonkonferenz im Homeoffice, als die Akkus seines E-Rollers explodierten. Den Roller hatte er in seiner Wohnung abgestellt. Er rettete sich mit einem Sprung aus dem Fenster und brach sich beide Füße. Der Mann war der Auffassung, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, welches das anders sah und der Berufsgenossenschaft Recht gab (Az.: L 21 U 47/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg .
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