Pressemitteilung von ARAG SE

ARAG Recht schnell...


03.12.2025 / ID: 436309
Politik, Recht & Gesellschaft

ARAG Recht schnell...+++ Flecken auf der Jacke +++
Beim Abholen eine Jacke aus der Reinigung stellte der Besitzer Flecken fest und verlangte von der Reinigung die Erstattung des Kaufpreises von 1.200 Euro. Jedoch ohne Erfolg. Nach Auskunft der ARAG Experten konnte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht München eine fehlerhafte Behandlung der Jacke durch die Textilreinigung ausgeschlossen werden. Diese habe sich an die Vorgaben des Herstellers gehalten (Az.: 172 C 17342/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

+++ Zahnarztstuhl kaputt: Wer haftet? +++
Als ein Patient bei seinem Zahnarzt auf dem Behandlungsstuhl Platz nimmt und sich bewegt, knackt es und die Kopfstütze des Stuhls ist kaputt. Der Arzt verlangte anschließend rund 1.700 Euro von dem Patienten, da er den Stuhl durch seine Größe und sein ungeschicktes Bewegen fahrlässig beschädigt habe. Das Amtsgericht München wies die Klage nach Auskunft der ARAG Experten jedoch ab. Der Patient durfte es sich auf dem Stuhl bequem machen (Az.: 283 C 4126/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

+++ Fahrzeug statt Lohn? +++
Für ihre Teilzeittätigkeit erhielten zwei Arbeitnehmer einen Firmenwagen. Eine weitere Zahlung gab es jedoch nicht. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach Sozialversicherungsbeiträge auch auf den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen sind, da der gesetzliche Mindestlohnanspruch durch die Überlassung eines Firmenwagens noch nicht erfüllt sei (Az.: B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).
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