ARAG Recht schnell...
04.03.2026 / ID: 438563
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Kein Bürgergeld während des Studiums +++Mit der Einschreibung für ein Studium verliert man seinen Anspruch auf Bürgergeld. Dabei kommt es auch nicht darauf an, wie ambitioniert das Studium betrieben wird. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat laut ARAG Experten ent-schieden, dass immatrikulierte Studenten auch dann vom Bürgergeldbezug ausge-schlossen sind, wenn sie nicht ernsthaft studieren (Az.: L 11 AS 56/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen.
+++ Kein Wohngeld für Langzeitstudis +++
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nach einem 34 Jahre langen Studium nicht mehr. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich sei, wenn man das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betreibe (Az.: 15 A 71/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Schleswig.
+++ Kosten für Bergung mit Schlitten nicht von der Versicherung gedeckt +++
Nach einem Unfall auf einer Skipiste im europäischen Ausland brachte die Pistenbergung eine Frau zum Rettungswagen. Dabei kam ein Schlitten zum Einsatz. Der Fall landete vor Gericht, da es um die Erstattungsfähigkeit der Kosten ging. Dabei stellte sich insbesondere die Frage, ob ein Schlitten der Pistenbergung als "Rettungs-fahrzeug" zu den Leistungen einer privaten Krankenversicherung gehört. Dies wurde vor Gericht verneint. Beinhaltet die Police den Transport "in einem Rettungsfahrzeug", so kann darunter kein Schlitten der Pistenbergung gefasst werden, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 4 U 1229/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Dresden.
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