ARAG Recht schnell...
11.03.2026 / ID: 438865
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Aus Bürgergeld wird Grundsicherung +++Die Bundesregierung hat eine Reform des Bürgergelds beschlossen. Die ARAG Experten nennen einige wichtige Punkte der neuen Grundsicherung: Sie richtet sich vor allem an erwerbsfähige Menschen mit geringem oder keinem Einkommen. Sie ersetzt bzw. modernisiert die bisherigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und soll Betroffene schneller in Arbeit bringen. Dafür erhalten Leistungsbeziehende mehr Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung. Zudem sollen Jugendliche in komplexen persönlichen Lebenslagen umfassender beraten und unterstützt werden. Gleichzeitig bleiben Mitwirkungspflichten bestehen: Wer zumutbare Arbeit oder Maßnahmen ohne Grund ablehnt, muss weiterhin mit Leistungskürzungen rechnen. So kann beispielsweise die Grundsicherung sofort für drei Monate um ein Drittel gekürzt werden, wenn etwa Förderkurse abgelehnt werden. Wer einen Jobcenter-Termin mehrfach versäumt, riskiert ebenfalls eine Kürzung um 30 Prozent oder in letzter Konsequenz sogar die komplette Streichung. Eltern werden ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Das Gesetz soll laut ARAG Experten ab Juli in Kraft treten.
+++ Renten steigen zum 1. Juli 2026 +++
Für rund 22 Millionen Ruheständler gibt es ab Sommer mehr Geld. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Renten ab 1. Juli 2026 bundesweit um 4,24 Prozent erhöht werden. Insgesamt ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von zurzeit 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Damit fällt die Anpassung stärker aus als die derzeit erwartete Inflationsrate. Die Anpassung erfolgt automatisch; Rentner müssen dafür keinen Antrag stellen. Die erhöhte Rente wird erstmals mit der Zahlung Ende Juli 2026 ausgezahlt. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet diese Rentenanpassung laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.
+++ Halter haftet nach Schreck durch Hund +++
Eine nicht angeleinte Chihuahua-Hündin hat eine hochschwangere Frau so erschreckt, dass diese die Flucht ergriff, dabei stürzte und sich verletzte. Die Frau verlangte vor Gericht Schmerzensgeld. Während ihr das Landgericht Ansbach laut ARAG Experten in erster Instanz noch eine Mitschuld gab, war das Oberlandesgericht Nürnberg hingegen der Ansicht, dass der Hundehalter gegen die Anleinpflicht verstoßen habe und damit schadensersatzpflichtig sei. Schäden aus einem nachvollziehbaren Ausweich- oder Fluchtverhalten seien dem Halter zurechenbar (Az.: 13 U 1961/24).
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