BITMi unterstützt "28 for all"
17.03.2026 / ID: 439122
Politik, Recht & Gesellschaft
Gemeinsam mit rund 200 europäischen Unternehmen und Verbänden unterstützt der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) die Kampagne "28 for all". Damit fordern sie gemeinsam die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Entwurf für das 28. Regime ambitioniert und zügig zu gestalten. Denn das Gesetz könnte die bedeutendste EU-Reform für Unternehmen seit über zwanzig Jahren werden und muss daher höchste Priorität erhalten."Ein starkes Ökosystem einheimischer Unternehmen ist Europas wirksamster Hebel für mehr Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig erleben viele europäische Unternehmen den Binnenmarkt noch immer als zu kompliziert und zu teuer, wenn sie über Ländergrenzen hinweg wachsen wollen. Umso entscheidender ist der Vorschlag für das 28. Regime: Ein gemeinsamer Rechtsrahmen für alle 27 Mitgliedstaaten hätte das Potenzial, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen endlich deutlich mehr Klarheit, Planbarkeit und einfachere Rahmenbedingungen zu bieten", erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi und der European DIGITAL SME Alliance.
"28 for all" stellt drei Kernforderungen an die EU und ihre Mitgliedstaaten:
- Offenheit für alle: Unabhängig von Branche, Größe oder Gründungsdatum. Eine Beschränkung des Zugangs auf Start-ups oder willkürlich als "innovativ" definierte Unternehmen würde den Sinn eines Binnenmarktinstruments untergraben. Jedes Unternehmen sollte die Möglichkeit haben, sich für die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft zu entscheiden.
- Umsetzung als Verordnung: Jede rechtliche Form, für die eine nationale Umsetzung erforderlich wäre, würde genau jene Fragmentierung wiederherstellen, die diese Reform beseitigen soll. Aus diesem Grund kann nur eine Verordnung eine direkte und vereinheitlichte Anwendbarkeit gewährleisten.
- Niedrigschwelligkeit: Die Registrierung im Rahmen des 28. Regimes muss mindestens so unkompliziert sein wie unter den bestehenden nationalen Rahmenbedingungen. Die Grundsätze "Once-only" und "Digital-by-default" sollten daher nicht verhandelbar sein.
[link=https://28forall.eu/]
Zur Kampagne "28 for all"[/link]
(Bildquelle: BITMi/28 for all)
Firmenkontakt:
Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Pascalstraße 6
52076 Aachen
Deutschland
0241 1890558
https://www.bitmi.de
Pressekontakt:
Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Aachen
Pascalstraße 6
0241 1890558
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
12.03.2026 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Zweite Förderphase des BITMi-Projekts gestartet
Zweite Förderphase des BITMi-Projekts gestartet
26.02.2026 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
BITMi kritisiert Tariftreuegesetz
BITMi kritisiert Tariftreuegesetz
12.12.2025 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
BITMi zum Gutachten zum Datenzugriff von US-Behörden:
BITMi zum Gutachten zum Datenzugriff von US-Behörden:
08.12.2025 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Neue Gütesiegel für europäische Software-Qualität eingeführt
Neue Gütesiegel für europäische Software-Qualität eingeführt
20.11.2025 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Resümee zum Digitalgipfel
Resümee zum Digitalgipfel
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.03.2026 | Deutschland Zion Gemeinde e.V.
42-jähriges Jubiläum von Shincheonji
42-jähriges Jubiläum von Shincheonji
16.03.2026 | Die Menschenleserin aus Franken
Schwierig sind immer die Anderen?
Schwierig sind immer die Anderen?
16.03.2026 | ARAG SE
Fake News erkennen: Wie Nutzer Nachrichten prüfen können
Fake News erkennen: Wie Nutzer Nachrichten prüfen können
16.03.2026 | MoveVision GmbH
Fall Seddin: Neue Entwicklungen - Aufhebung des Kontakt- und Näherungsverbots am 04.03.2026
Fall Seddin: Neue Entwicklungen - Aufhebung des Kontakt- und Näherungsverbots am 04.03.2026
16.03.2026 | Trivisus GmbH
Lebensversicherungen: Beruhigt Ihre Standmitteilung oder täuscht sie Sicherheit vor?
Lebensversicherungen: Beruhigt Ihre Standmitteilung oder täuscht sie Sicherheit vor?

