Pressemitteilung von ARAG SE

ARAG Recht schnell...


01.04.2026 / ID: 439849
Politik, Recht & Gesellschaft

ARAG Recht schnell...+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++
Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Streckenführung zusätzlich erhöht wird. Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Im vorliegenden Fall hatte sich eine Mountainbikerin bei ihrer ersten Fahrt auf dem Trail verletzt. Das Gericht stellte ein erhebliches Mitverschulden fest, weil sie ihre Geschwindigkeit nicht an die unbekannte Strecke angepasst hatte. Der Mountainbikerin wurde unter Berücksichtigung des Mitverschuldens ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zugesprochen (Az.: 7 U 47/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung.

+++ Keine Pflicht zu Vergleichsangeboten bei WEG-Beschlüssen +++
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen vor der Vergabe von Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote einholen. Bislang galt laut ARAG Experten in der Praxis oft die Faustregel, mindestens drei Angebote einzuholen. Fehlen diese, wurden Beschlüsse häufig für ungültig erklärt. Künftig ist nun der Einzelfall entscheidend: Eine Maßnahme gilt als ordnungsgemäß, wenn die Eigentümer auf Basis ausreichender Informationen entscheiden konnten. Dabei spielen Art, Umfang und Dringlichkeit der Arbeiten ebenso eine Rolle wie vorhandene Erfahrungen mit einem Handwerksbetrieb. Gerade bei kleineren Maßnahmen dürfen Eigentümer häufig selbst einschätzen, ob ein Preis angemessen ist. Aber auch bei größeren Projekten sind Alternativen zu Vergleichsangeboten möglich, etwa durch Gutachten oder fachliche Beratung. Zudem kann es zulässig sein, auf weitere Angebote zu verzichten, wenn ein Unternehmen bereits bekannt und zuverlässig ist. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass ein Beschluss weiterhin angreifbar sein kann, wenn er nachweislich unwirtschaftlich oder ungeeignet ist (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 7/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Gerichts.

+++ Wenn der Richter während der Verhandlung einschläft +++
Schläft ein Richter während einer Verhandlung für eine erhebliche Zeit ein, gilt er als abwesend, wenn er den wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen konnte. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach das Gericht durch den schnarchenden und schlafenden ehrenamtlichen Richter nicht ordnungsgemäß besetzt war und daher die getroffene Entscheidung aufgehoben werden musste (Az.: V VB 61/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Gerichts.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

Firmenkontakt:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115

http://www.ARAG.de

Pressekontakt:

Klaarkiming Kommunikation
Dänischenhagen
Steinberg 4
+49 4349 - 22 80 26

Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von ARAG SE
27.03.2026 | ARAG SE
Kuriose Osterfälle vor Gericht
25.03.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.03.2026 | Die Menschenleserin aus Franken
Wenn die Welt verrückt spielt
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 31
PM gesamt: 436.584
PM aufgerufen: 76.132.080