Pressemitteilung von KSR Rechtsanwaltskanzlei

Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds


04.04.2026 / ID: 439936
Politik, Recht & Gesellschaft

Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener PublikumsfondsDie Deutsche Finance Group (DFG)

Die Deutsche Finance Group ist einer der größten Anbieter geschlossener Publikumsfonds und hat seit 2005 gut 1,4 Mrd. Euro von 55.000 Anlegern eingesammelt.

Aktuell steht das Emissionshaus wegen intransparenter Prozesse, organisatorischer Schwächen, überfälliger Jahresabschlüsse, widersprüchlicher Verzögerungsbegründungen und auffällig hoher Kostenbelastungen in der Kritik.

Es sind deutliche Rückgänge beim Platzierungsumsatz und Gerüchte über einen Mitarbeiterabbau zu verzeichnen. Das Unternehmen verweist auf strategische Anpassungen in Kunden-, Produkt- und Investmentstrategie, die "zu gegebener Zeit" transparent kommuniziert werden sollen.

Anleger zahlen meist in "Blindpool"- Fonds ein, kennen die konkreten Projekte nicht und tragen dennoch die vollen unternehmerischen Risiken. DFG arbeitet in Gewinnprognosen nur mit "Gesamtgewinn-Angaben", sodass offenbleibt, in welche Zielfonds das angelegte Geld fließt.

Blind - Pool Verbot - VermAnlG

Seit der Gesetzesänderung zum 17. August 2021 enthält das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) neue Produktregelungen: §5b Abs. 2 VermAnlG untersagt generell Blind - Pool - Konstruktionen. Verboten sind Angebote, bei denen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts bzw. des Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB) weder das konkrete Anlageobjekt noch die Branche feststehen.

Ziel ist der Schutz der Anleger. Sie müssen vorab über Anlageobjekte und Risiken informiert werden, um Anlagestrategie und Risiken angemessen bewerten und ihre Investitionsentscheidung fundiert treffen zu können.

Investitionen mit Blind - Pool - Risiken erfordern in der Anlageberatung eine besonders umfassende Aufklärung.

Ein Anlagevermittler ist verpflichtet den Anleger zutreffend und umfassend über die Risiken und die Funktionsweise der von ihm vorgestellten Kapitalanlage aufzuklären. Unterlässt er dies, so kann der Anleger im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem geschlossenen Anlagevermittlungsvertrag geltend machen.

Geschlossene Publikumsfonds in der Krise

In den vergangenen Jahren häufen sich die Fälle von Insolvenzen geschlossener Fondsanlagen. Manche Fonds begeben sich auch in eine geordnete Liquidation.

Anleger solcher gescheiterten Fonds erhalten regelmäßig Post vom Insolvenzverwalter oder dem Liquidator und werden zur Zahlung ausstehender Einlagen aufgefordert. Zur Begründung wird häufig lapidar und sehr unscharf vorgetragen, dass diese Zahlung zur Befriedigung von Gläubigern des Fonds erforderlich sei. Nicht selten wird die Zahlungsaufforderung mit einer gleichzeitigen Androhung einer gerichtlichen Inanspruchnahme für den Fall der Nichtleistung verbunden oder es werden Rabatte in Aussicht gestellt, wenn der Anleger die Zahlung kurzfristig leistet.

Zwar sind Insolvenzverwalter und auch Liquidatoren grundsätzlich berechtigt ausstehende Einlagen von Fondsanlegern einzufordern. Jedoch haben sie hierbei Regeln zu beachten. So können beide von betroffenen Anlegern nur Einlagezahlungen verlangen, soweit diese Einlagen zur Durchführung der Liquidation bzw. zur Befriedigung von Gläubigern im Insolvenzverfahren benötigt werden.

Gemäß einer Entscheidung des BGH vom 20.02.2018 - II ZR 272/16 - muss der Insolvenzverwalter hierbei substantiiert die Forderung darstellen, welche er an den jeweiligen Anleger stellt. Auch im Falle der Liquidation des Fonds hat der BGH mit Entscheidung vom 30.01.2018 - II ZR 137/16 - klargestellt, dass der Liquidator nur dann ausstehende Einlagen einfordern darf, wenn und soweit diese zur Befriedigung der Gläubiger oder für liquidationszweckgemäße Tätigkeiten erforderlich ist. Maßgeblich ist für diese Bewertung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung. Zwar muss der Anleger im Zweifel nachweisen, dass die von ihm geforderten Zahlungen nicht benötigt werden. Jedoch muss der Liquidator im Einzelnen darlegen, wozu die eingeforderten Beträge im Rahmen der Abwicklung erforderlich sind.

Regulatorischer Kontext

Geschlossene Publikumsfonds müssen bis 30. September des Folgejahres berichten. Andere Anbieter haben bereits die Geschäftsberichte per 31. Dezember 2024 vorgelegt; die Deutsche Finance liegt deutlich zurück. Bei vielen Fonds fehlen sogar noch die Berichte für 2023.

Die genannten Gründe für Verzögerungen (Themen auf Zielfondsebene wie Anschlussfinanzierungen, Kapitalmaßnahmen, Verkaufsentscheidungen, mögliche Verlängerung der Haltedauer sowie die Berücksichtigung wesentlicher Ereignisse bis zu zwölf Monate nach dem Testat) überzeugen wenig, zumal große Konzerne trotz höherer Komplexität fristgerecht abschließen.

Rund um die Deutsche Finance kursieren Gerüchte von massiven Kürzungen bei den Mitarbeiterzahlen bis zu Spannungen mit institutionellen Investoren. Offiziell heißt es, dies sei Teil strategischer Anpassungen, um "bestehende Strukturen regelmäßig zu überprüfen, Prozesse effizienter zu gestalten und auch den Personalbestand gezielt an die Marktgegebenheiten anzupassen". Faktisch werfen jedoch verspätete Jahresabschlüsse Fragen zur Zuverlässigkeit und Transparenz auf und gefährden das Vertrauen der Anleger. Eine hohe Kostenbelastung der Fonds verschiebt das Chancen-Risiko-Verhältnis zulasten der Investoren, während sinkende Platzierungszahlen die wirtschaftliche Basis schwächen.

Eine Liste der Fonds der Deutsche Finance Group



DF Deutsche Finance Investment Fund 13


DF Deutsche Finance Investment Fund 14


DF Deutsche Finance Investment Fund 15


DF Deutsche Finance Income - Zins 1


DF Deutsche Finance Investment Fund 16


DF Deutsche Finance Investment Fund 17


DF Deutsche Finance Investment Fund 18


DF Deutsche Finance Investment Fund 19


DF Deutsche Finance Investment Fund 20


DF Deutsche Finance PERE Fund I


DF Deutsche Finance Private Fund 11 Infrastruktur Global


DF Deutsche Finance Investment Fund 24


DF Deutsche Finance Investment Fund 23


DF Deutsche Finance Investment Fund 22


DF PORTFOLIO Fund I


DF Deutsche Finance PRIVATE Fund 12 - Immobilien Global


DF Deutsche Finance Private Fund I

Die Betroffenen Anleger sollten bei Problemen mit ihren Investments nicht mehr zögern, in der Hoffnung auf eine Besserung der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Fonds. Die Rechtsanwaltskanzlei KSR bietet rechtliche Beratung und individuelle rechtliche Prüfung ihres Anliegens und Vertretung für betroffene Kapitalanleger und Investoren.

Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.

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