Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen
27.04.2026 / ID: 440772
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Kauf einer Immobilie zählt für viele Menschen zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Umso gravierender sind die Folgen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass wesentliche Informationen fehlten, Risiken verschwiegen wurden oder der Kauf unter falschen Voraussetzungen zustande kam. In solchen Fällen kommt eine Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags in Betracht.Rechtsanwalt L. Ginter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, unterstützt Betroffene bundesweit bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung entsprechender Ansprüche. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Fälle, in denen Käufer über den tatsächlichen Zustand der Immobilie, bestehende Belastungen oder wirtschaftliche Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.
"Viele Mandanten gehen zunächst davon aus, dass ein notariell beurkundeter Immobilienkaufvertrag praktisch unumkehrbar ist. Das ist jedoch nicht immer zutreffend. In bestimmten Konstellationen bestehen durchaus rechtliche Möglichkeiten, sich vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen", erklärt Rechtsanwalt Ginter.
Typische Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung sind etwa arglistige Täuschung, unzutreffende Angaben im Expose, verschwiegene Mängel oder Pflichtverletzungen im Rahmen der Vertragsanbahnung. Auch Fehler bei der notariellen Belehrung oder unzureichende Aufklärung über wirtschaftliche Risiken können eine Rolle spielen.
Im Rahmen einer individuellen Prüfung analysiert Rechtsanwalt Ginter die gesamte Vertrags- und Beratungssituation, bewertet die Erfolgsaussichten und entwickelt eine zielgerichtete Strategie. Ziel ist es, für Mandanten entweder die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder eine wirtschaftlich angemessene Kompensation zu erreichen.
"Entscheidend ist eine frühzeitige rechtliche Bewertung. Je schneller Betroffene reagieren, desto größer sind in der Regel die Handlungsmöglichkeiten", so Ginter weiter.
Betroffene Immobilienkäufer können sich für eine erste Einschätzung direkt an die Kanzlei wenden.
Kontakt:
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Moritz-Bacharach-Straße 5
59071 Hamm
Telefon: 02381 / 49 10 696
E-Mail: info@gs-rechtsanwaelte.de
Web: http://www.gs-rechtsanwaelte.de
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Moritz-Bacharach-Str. 5
59071 Nordrhein-Westfalen - Hamm
Deutschland
02381-4910696
http://www.gs-rechtsanwaelte.de
Pressekontakt:
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Nordrhein-Westfalen - Hamm
Moritz-Bacharach-Str. 5
02381-4910696
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
31.10.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Zwangsversteigerung abwenden: Diese Wege gibt es
Zwangsversteigerung abwenden: Diese Wege gibt es
31.10.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Berufung: Warum ein neuer Anwalt Chancen erkennen kann
Berufung: Warum ein neuer Anwalt Chancen erkennen kann
13.10.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Maklerprovision zurückfordern: Das sagt der BGH
Maklerprovision zurückfordern: Das sagt der BGH
28.08.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
SCHUFA-Eintrag löschen: Wann Betroffene handeln sollten
SCHUFA-Eintrag löschen: Wann Betroffene handeln sollten
27.08.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Anwaltswechsel vor Berufung: Neue Chancen nutzen
Anwaltswechsel vor Berufung: Neue Chancen nutzen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
08.11.2026 | believe + trust LLC
Wenn düstere Prophezeiungen unsere Zukunft prägen
Wenn düstere Prophezeiungen unsere Zukunft prägen
05.11.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Ende des Mandats der MINURSO: König Mohammed VI. legt die Prioritäten für die nächste Phase fest
Ende des Mandats der MINURSO: König Mohammed VI. legt die Prioritäten für die nächste Phase fest
04.11.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell…
ARAG Recht schnell…
04.11.2026 | Der-Yacht-Anwalt
Yacht für Millionen gekauft – doch ist sie beim Wiederverkauf steuerlich ein Problemfall?
Yacht für Millionen gekauft – doch ist sie beim Wiederverkauf steuerlich ein Problemfall?
03.11.2026 | DBA Deutsche Bauwert AG
DBA Deutsche Bauwert engagiert sich für Schulbau in Äthiopien
DBA Deutsche Bauwert engagiert sich für Schulbau in Äthiopien

