Pressemitteilung von Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Mängel verschwiegen? Rückabwicklung des Immobilienkaufs


28.04.2026 / ID: 440875
Politik, Recht & Gesellschaft

Mängel verschwiegen? Rückabwicklung des ImmobilienkaufsDer Notartermin ist geschafft, die Sektkorken sind geknallt. Für viele Familien ist der Kauf der eigenen vier Wände die größte und emotionalste Investition ihres Lebens. Doch oft folgt auf das pure Glück ein böses Erwachen: Wenn beim ersten Umrücken der Möbel tiefschwarzer Schimmel zum Vorschein kommt oder der vermeintlich trockene Keller plötzlich feuchte Wände offenbart, wird der Traum vom Eigenheim schnell zum finanziellen und psychischen Albtraum.

Die Maschen der Verkäufer: Wenn Schweigen zur Täuschung wird
"Gekauft wie gesehen" - dieser Satz in Immobilienverträgen wiegt Käufer oft in falscher Sicherheit oder schreckt sie unberechtigt ab. Doch Rechtsexperten warnen: Ein Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer nicht vor arglistiger Täuschung.

"Wir erleben immer wieder Fälle, in denen gravierende Mängel bewusst verschleiert wurden", erklärt Rechtsanwalt L. Ginter, Experte für Immobilienrecht. "Das reicht von eilig überstrichenen Feuchtigkeitsschäden bis hin zu Ölbindemitteln, die heimlich unter Kies oder Teppichen verteilt wurden, um Leckagen an alten Tankanlagen zu verbergen. Auch verschwiegener Hausschwamm oder statische Mängel gehören zum traurigen Alltag."

Der wirtschaftliche Totalschaden droht
Die Folgen für die Käufer sind meist fatal. Notwendige Sanierungskosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich sprengen oft die mühsam aufgestellte Finanzierung. Wenn dann noch der Wert der Immobilie weit unter dem Kaufpreis liegt, droht der finanzielle Ruin.

Rückabwicklung: Der Weg zurück zum Startkapital
Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass sie in solchen Fällen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben müssen. Das Gesetz bietet mit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder dem Rücktritt vom Kaufvertrag starke Instrumente.

"Eine vollständige Rückabwicklung des Vertrages ist oft die wirtschaftlich sinnvollste Lösung", so Rechtsanwalt L. Ginter. "Dabei erhält der Käufer den Kaufpreis sowie die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notargebühren zurück. Ziel ist es, den Mandanten so zu stellen, als hätte er den verhängnisvollen Vertrag nie unterschrieben."

Expertenrat ist unverzichtbar
Die Hürden für eine erfolgreiche Rückabwicklung sind hoch, da die Täuschung rechtssicher nachgewiesen werden muss. Die bundesweit tätige Kanzlei Ginter Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB unterstützt Geschädigte mit langjähriger Erfahrung, fundierten Gutachten und einer klaren Strategie gegenüber Verkäufern und Maklern.

Interessierte Käufer, die den Verdacht haben, beim Immobilienkauf getäuscht worden zu sein, können sich für eine erste Einschätzung direkt an die Kanzlei wenden.

Über Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB:
Die Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist spezialisiert auf Immobilienrecht und die Durchsetzung von Käuferrechten. Mit Fokus auf Rückabwicklungen und Schadensersatz hilft Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht L. Ginter Mandanten bundesweit, sich gegen unfaire Verkaufspraktiken zu wehren.

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