ARAG Recht schnell...
13.05.2026 / ID: 441389
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht an frühere Absprachen mit dem Vorbesitzer gebunden. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach auch ein Notwegerecht nicht allein deshalb besteht, weil eine Garage nicht mehr mit dem Auto erreichbar ist. Im konkreten Fall konnte ein Garagenbesitzer seine Garage daher nicht mehr für seinen Pkw nutzen (Az.: 7 O 324/25).
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+++ Medikamentensucht: Gericht verurteilt Apotheker zu Schmerzensgeld +++
Ein Apotheker muss einer Frau Schmerzensgeld zahlen, weil er ihr über Jahre rezeptpflichtige, suchterzeugende Medikamente ohne Rezept verkauft hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah laut ARAG Experten darin eine schwere Pflichtverletzung, durch die die Medikamentenabhängigkeit zumindest aufrechterhalten wurde. Wegen Verjährung und eines 40-prozentigen Mitverschuldens der Kundin fiel das Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro geringer als beantragt aus (Az.: 8 U 131/24).
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+++ Verspätete Airline muss auch für Bier und Wein aufkommen +++
Das Amtsgericht Köln entschied laut ARAG Experten, dass Airlines bei längeren Verspätungen oder Annullierungen Erfrischungen bereitstellen müssen. Tun sie das nicht, können Fluggäste die Kosten ersetzt verlangen - auch für Bier und Wein in angemessenem Umfang. Hochprozentiger Alkohol ist davon jedoch ausgeschlossen. Zudem verurteilte das Gericht die Airline zur Ausgleichszahlung von 250Euro pro Person, da ein IT-Ausfall, der in diesem Fall für die Abflug-Probleme gesorgt hatte, keine außergewöhnlichen Umstände darstellte (Az.: 164 C 1107/24).
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