ARAG Recht schnell…
10.06.2026 / ID: 442395
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Insektenstich kann Dienstunfall sein +++Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches bestätigte, dass ein Insektenstich während des Pendelns mit
dem Fahrrad grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt werden kann. Entscheidend
ist, dass der Weg überwiegend dienstlich veranlasst ist. Auch wenn ein Beamter
im vorliegenden Fall regelmäßig die 20 Kilometer lange Strecke zur Arbeit mit
dem Fahrrad fuhr und dabei zugleich seine Fitness fördern wollte, bleibt der
Zusammenhang mit dem Dienstweg bestehen. Das Gericht stellte klar, dass durch das
Pendeln mit dem Rad kein ungewöhnlich erhöhtes Risiko entsteht, da
Insektenstiche zu den allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs zählen. Ein
Ausweichen vor Insekten ist im Verkehr praktisch nicht möglich, und selbst
Schutzmaßnahmen wie Kleidung bieten keine vollständige Sicherheit. Daher fällt
ein solcher Vorfall in den Bereich der Risiken, die dem Dienstherrn zuzurechnen
sind (Az.: 1 A868/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster .
+++ Kein Erbe für die Ehefrau +++
Der Bundesgerichtshof hat nach Auskunft der ARAG Experten
entschieden, dass eine noch bestehende Ehe nicht automatisch ein Erbrecht
begründet, wenn vor dem Tod einer der Ehepartner bereits ein
Scheidungsverfahren lief. Hat der Verstorbene der Scheidung zugestimmt und
lagen die Scheidungsvoraussetzungen vor, ist das Ehegattenerbrecht nach Paragraf 1933
Bürgerliches Gesetzbuch ausgeschlossen – auch dann, wenn das Scheidungsverfahren
viele Jahre geruht hat. Eine Rücknahme des Scheidungsantrags nach dem Tod des
Partners ist ohne Zustimmung des anderen wirkungslos. Folge im vorliegenden
Fall: Die verwitwete Ehefrau ging trotz formell bestehender Ehe leer aus (Az.: IV
ZB 7/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die
aktuelle Entscheidung des BGH .
+++ Kein Vertrag trotz Unterschrift +++
Ein Kaufvertrag über eine Einbauküche ist nur wirksam,
wenn sich beide Seiten über die wesentlichen Bestandteile und den Preis einig
sind. Fehlt es daran – etwa weil Geräte und Preis nur ungenau beschrieben sind
– kommt trotz Unterschrift kein wirksamer Vertrag zustande. Im konkreten Fall
lehnte laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal Schadensersatzansprüche eines
Möbelhauses ab, weil keine klare Einigung über Inhalt und Kosten der Küche
vorlag (Az.: 2 S 132/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die
aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal .
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ARAG Experten lesen oder hören?
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