Vor den Ferien in den Urlaub - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
15.06.2026 / ID: 442564
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Versuchung ist groß: Wer ein paar Tage vor dem offiziellen Start der Sommerferien in den Urlaub fliegt, spart oft hunderte Euro bei Flügen und Hotels. Zudem entgeht man dem schlimmsten Stau auf den Autobahnen. Einfach früher loszufahren, ist in Deutschland aber nicht erlaubt. Die ERGO Rechtsschutzexpertin Sabine Brandl erklärt, welche Regeln für Eltern und schulpflichtige
Kinder gelten.
Die Schulpflicht: Keine Ausnahme für die Urlaubsplanung
Die Schulpflicht ist in Deutschland gesetzlich verankert und gilt in allen Bundesländern. Sie verpflichtet Kinder und Jugendliche zum Schulbesuch und die Eltern dazu, den regelmäßigen Besuch sicherzustellen. Die Einzelheiten regeln die Schulgesetze der Bundesländer. „Allen gemeinsam
ist jedoch, dass die Schulpflicht auch an den Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien gilt“, so Sabine Brandl.
Befreiung vom Unterricht: Wann sind Ausnahmen möglich?
Eine Beurlaubung kommt nur aus wichtigen Gründen in Betracht. Anerkannt werden zum Beispiel Hochzeiten, Todesfälle in der Familie oder religiöse Veranstaltungen, aber auch Sportveranstaltungen oder Arzttermine, die nur während der Schulzeit stattfinden können. Zuständig für die Ausnahmeregelung ist je nach Schule und Bundesland meist zunächst die Klassenleitung oder Schulleitung. Geht es um längere Zeiträume, muss oft das Schulamt zustimmen. Strenge Regeln gelten in allen Bundesländern in den Tagen vor und nach den Ferien; hier wird eine Zustimmung in der Regel nur im Ausnahmefall und nicht für eine Urlaubsreise erteilt. „Anträge müssen schriftlich, rechtzeitig und mit Belegen vorliegen“, weiß Brandl. „Dafür sind in der Regel Angaben zu Kind, Klasse, Zeitraum und Grund sowie Nachweise wie Atteste oder Bescheinigungen notwendig.“ Rechtzeitig bedeutet in einigen Bundesländern mindestens eine Woche vorher, dies kann sich aber je nach Bundesland unterscheiden.
Unerlaubtes Fehlen: Diese Konsequenzen drohen
Wichtig zu wissen: „Ein günstiger Flug ist kein Freifahrtschein. Wer sein Kind ohne Genehmigung aus dem Unterricht nimmt, riskiert Ärger mit der Schule und ein Bußgeld“, warnt die ERGO Rechtsschutzexpertin. Wird das Fehlen des Kindes zum Beispiel mit einer Krankmeldung begründet, dürfen Schulen bei begründetem Verdacht – besonders direkt vor den Ferien – ein ärztliches Attest verlangen. Was passiert, wenn Eltern sich darüber hinwegsetzen? „Die Konsequenzen hängen vom Ausmaß und dem Bundesland ab. Bei Erstverstößen oder Missverständnissen sucht die Schule meist das Gespräch oder spricht eine formale Verwarnung aus“, erklärt Brandl. Es können aber auch Bußgelder, die pro Fehltag und Kind berechnet werden, drohen. Dazu wird die Schulpflichtverletzung von der Schule an die zuständige Behörde, z. B. das Ordnungsamt, gemeldet. Je nach Bundesland
liegt der Rahmen bei bis zu 1.000 Euro in Bayern und bis 2.500 Euro zum Beispiel in Berlin, zuzüglich Gebühren. Der vermeintlich günstige Flugpreis wird so schnell zum teuren Luxus. Der Bußgeldbescheid richtet sich an die Eltern oder bei Schülern ab 14 Jahren auch an diese selbst. Eltern, die ihre Kinder hartnäckig und dauerhaft nicht zur Schule schicken, müssen in einigen Bundesländern, etwa in Hamburg und Hessen, sogar mit einem Strafverfahren rechnen. Dies ist jedoch ein
Ausnahmefall.
„Das merkt doch keiner“ kann teuer werden: Kontrollen an Flughäfen
Viele Eltern wiegen sich in Sicherheit und denken: „Das merkt doch keiner.“ Doch gerade in den Tagen vor den Sommerferien kontrollieren Behörden verstärkt. An den großen deutschen Flughäfen ist mit Polizeikontrollen zu rechnen, bei denen auch auf Schulkinder geachtet wird. Treffen die Beamten Familien mit schulpflichtigen Kindern an, fragen sie nach der offiziellen Schulbefreiung. Können Eltern diese nicht vorlegen, wird der Fall dokumentiert und an das zuständige Schulamt weitergeleitet. Nach
Zustellung des Bußgeldbescheids haben die Betroffenen zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Geschieht dies nicht, wird der Bescheid rechtskräftig und die Eltern müssen zahlen.
Rechtliche Tipps für Familien
Bei der Terminfindung für den Urlaub sollten Familien folgende Punkte beachten: Einen Antrag auf Abwesenheit stellen sie am besten nur dann, wenn ein echter Ausnahmegrund vorliegt. Dies muss zudem so früh wie möglich geschehen. Wird der Antrag abgelehnt, sollten Eltern die Ablehnung akzeptieren und nicht doch noch auf eigene Faust reisen. „Im Streitfall können schriftliche Begründungen, Nachweise und gegebenenfalls rechtliche Beratung helfen, die Lage zu klären“, so die
ERGO Rechtsschutzexpertin. Da die Hürden für Urlaubsreisen jedoch sehr hoch liegen, haben Klagen wegen reiner Ferienverlängerung quasi keine Erfolgschancen.
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(Bildquelle: ERGO Group/Canva)
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