ARAG Recht schnell…
15.07.2026 / ID: 443910
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Keine Kostenübernahme für spezielle Sportprothese +++Das Bundessozialgericht hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine spezielle Skiprothese in Höhe von rund 11.000 Euro nicht übernehmen muss. Zwar erhielt der nach einem Motorradunfall am Unterschenkel amputierte Kläger eine Alltagsprothese, die von ihm gewünschte Spezialanfertigung zum Skifahren jedoch nicht. Nach Ansicht der Richter diene die begehrte Sportprothese nicht der Befriedigung grundlegender Bedürfnisse des täglichen Lebens. Nach Auffassung des Gerichts umfasst der Anspruch auf Hilfsmittel lediglich die Sicherung der allgemeinen Mobilität, etwa Gehen, Stehen und die Erschließung eines körperlichen Freiraums. Skifahren gehöre nicht zu diesen Grundbedürfnissen, auch dann nicht, wenn der Betroffene den Sport im Rahmen eines langjährigen ehrenamtlichen Engagements als Skilehrer und Betreuer ausgeübt hat. Da die vorhandene Alltagsprothese bereits eine ausreichende Mobilität sowie die Ausübung bestimmter Freizeitsportarten ermögliche, bestehe kein Anspruch gegen die Krankenkasse auf Finanzierung einer zusätzlichen Skiprothese (Az.: B 3 KR 3/25 R). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des BSG .
+++ Kein Schadensersatz für ausgeschlagene Zähne +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, das entschieden hat, dass die Stadt nicht für die Verletzungen eines Kindes haftet, das auf einem öffentlichen Wasserspielplatz ausgerutscht war und dabei zwei Milchzähne verloren hatte. Die Eltern hatten geltend gemacht, der Boden des Beckens sei durch Algenbewuchs rutschig gewesen und die Stadt hätte davor warnen müssen. Das Gericht sah jedoch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da die Stadt das Becken regelmäßig reinigte und mehr Schutzmaßnahmen nicht zumutbar gewesen seien. Zudem sei die Rutschgefahr durch den sichtbaren Algenbewuchs erkennbar gewesen, sodass die Eltern ihr Kind entsprechend hätten beaufsichtigen müssen. Daher lehnte das Gericht sowohl Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche ab (Az.: 6 O 160/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck .
+++ Am Latte-Macchiato-Glas verletzt +++
Das Landgericht Frankenthal hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine Bäckerei nicht für eine behauptete Verletzung eines Kunden haftet, der sich beim Trinken eines Latte Macchiato an einem angeblich scharfkantigen Glas verletzt haben wollte. Zwar müssen Betriebe ihre Kunden vor erkennbaren und vermeidbaren Gefahren schützen, eine absolute Gefahrlosigkeit schulden sie jedoch nicht. Das Gericht sah weder einen Nachweis dafür, dass das Glas eine für die Mitarbeiterin erkennbare scharfe Beschädigung aufwies, noch dafür, dass die Verletzung tatsächlich durch das Glas verursacht wurde. Daher bestehe kein Anspruch auf das geforderte Schmerzensgeld von 1.500 Euro (Az.: 2 S 97/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal .
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Dänischenhagen
Steinberg 4
+49 4349 - 22 80 26
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von ARAG SE
16.10.2026 | ARAG SE
Punktehandel: Neue Regeln gegen falsche Fahrer
Punktehandel: Neue Regeln gegen falsche Fahrer
15.10.2026 | ARAG SE
Microcars: Klein, praktisch – aber sicher?
Microcars: Klein, praktisch – aber sicher?
14.10.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell…
ARAG Recht schnell…
13.10.2026 | ARAG SE
Gesund und sicher im Büro: Was müssen Arbeitgeber leisten?
Gesund und sicher im Büro: Was müssen Arbeitgeber leisten?
12.10.2026 | ARAG SE
Diensthandy und Firmen-Laptop: Was ist erlaubt?
Diensthandy und Firmen-Laptop: Was ist erlaubt?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.10.2026 | Septeo CNEE
Cloud-Kanzleisoftware Amberlo startet in Deutschland
Cloud-Kanzleisoftware Amberlo startet in Deutschland
15.10.2026 | Online Scheidung einfach günstig
Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners: Was rechtlich möglich ist
Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners: Was rechtlich möglich ist
14.10.2026 | oneplus GmbH
Vom Vatikan auf Twitch: Erzbischof Gänswein stellt sich live den Fragen der jungen Generation
Vom Vatikan auf Twitch: Erzbischof Gänswein stellt sich live den Fragen der jungen Generation
14.10.2026 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
BRANDMAUER - Perfide Versuche der Errichtung einer BRANDMAUER gegen kritische Pankower Kleingärtner in Berlin.
BRANDMAUER - Perfide Versuche der Errichtung einer BRANDMAUER gegen kritische Pankower Kleingärtner in Berlin.
14.10.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell…
ARAG Recht schnell…

