Ein Haftfall in Seoul rückt Europas Netzwerke für Religionsfreiheit ins Rampenlicht
11.08.2026 / ID: 444744
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Inhaftierung eines einzelnen älteren Mannes in Südkorea ist im Laufe eines einzigen Vormittags in Seoul zum Sammelpunkt für ein Netzwerk europäischer Organisationen geworden, die seit Jahrzehnten verfolgen, wie Regierungen mit religiösen Minderheiten umgehen. Das Bündnis, das im Seoul Foreign Correspondents' Club zusammenkam, liest sich wie eine Landkarte dieser Welt. Human Rights Without Frontiers, geleitet vom erfahrenen Aktivisten Willy Fautre, stützt sich auf Korrespondenten in rund sechzehn Ländern. CAP Liberte de Conscience, 1995 gegründet, verfügt über einen UN-Beraterstatus. CESNUR, 1988 gegründet, bezeichnet sich als die älteste wissenschaftliche Einrichtung, die sich neuen religiösen Bewegungen widmet, mit mehr als 1.000 auf ihren Konferenzen vorgestellten Beiträgen. Bitter Winter, ihr tägliches Magazin, begann 2018 mit der Berichterstattung über Religionsfreiheit in China, bevor es weltweit expandierte. FOREF Germany ist die jüngste Ergänzung " eine nationale Sektion, die erst im Dezember 2025 gegründet wurde.
Ihr gemeinsames Argument ist, dass der Fall Lee Man-hee nicht für sich allein steht. Er reihe sich, so ihre Auffassung, in eine Reihe langjähriger Debatten über Religion in Südkorea ein: die jahrzehntelange Inhaftierung von Zeugen Jehovas als Kriegsdienstverweigerer und der als strafend empfundene Zuschnitt des Ersatzdienstsystems; die Reibungen um eine geplante Moschee in Daegu; Fragen der religiösen Rücksichtnahme an Schulen; und die anhaltende behördliche Aufmerksamkeit für die Segero-Kirche in Busan.
Der vergleichende Rahmen ist bewusst gewählt. Durch die Bezugnahme auf die Freilassung von Kardinal Joseph Zen gegen Kaution 2022 in Hongkong und den Hausarrest des Vietnamesen Thich Quang Do stellten die Redner Südkorea nicht autoritären Staaten gegenüber, sondern den Maßstäben demokratischer Partnerländer " und internationalen Referenzwerten wie dem Zivilpakt, dem Übereinkommen gegen Folter und den Mandela-Regeln der UN zu Gefangenen.
Durch das Ganze zieht sich ein Globalisierungsargument. Mark Nemes von CESNUR verwies auf Studien, die auf eine zunehmende Feindseligkeit gegenüber Shincheonji-Gemeinden in Europa, Argentinien und Australien hindeuten, und argumentierte, wie Seoul mit dem Gründer der Bewegung umgehe, wirke weit über die Halbinsel hinaus auf die Gläubigen zurück. Ob diese Feindseligkeit aus den südkoreanischen Verfahren erwächst oder aus eigenständigen lokalen Dynamiken, lässt das Material der Organisatoren offen.
Für Südkorea, eine Demokratie, die zentrale Menschenrechtsverträge Anfang der 1990er-Jahre ratifiziert hat und sich international als Rechtsstaat präsentiert, kommt der Fall an einem heiklen Schnittpunkt: auf der einen Seite die Gesetze des Landes zur Integrität von Wahlen, auf der anderen seine Verpflichtungen zur Religionsfreiheit. Langhans von FOREF Germany brachte dieses Spannungsverhältnis unmittelbar auf den Punkt und fragte, ob Schutzvorkehrungen für faire Wahlen angewandt werden könnten, "ohne" das Recht auf Religionsfreiheit "aufzuheben".
Die Antwort der Regierung auf diese Frage ist in der Darstellung der Organisatoren nicht festgehalten, und es ist diese Antwort, die letztlich darüber entscheiden wird, ob daraus ein wegweisender Menschenrechtsfall oder ein eingegrenztes Gerichtsverfahren wird. Klar ist bereits: Ein über mehr als dreißig Jahre aufgebautes Netzwerk der Advocacy-Arbeit für Religionsfreiheit hat entschieden, dass dieser Fall seine volle Aufmerksamkeit verdient.
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