Pressemitteilung von Der-Yacht-Anwalt

Cannes und Monaco: Vor dem Superyacht-Kauf das Betriebs- und Steuermodell klären


30.08.2026 / ID: 445294
Politik, Recht & Gesellschaft

Cannes und Monaco: Vor dem Superyacht-Kauf das Betriebs- und Steuermodell klärenFrankfurt am Main – Die großen Yachtmessen in Cannes und Monaco sind für viele künftige Eigner, Family Offices und Berater der Einstieg in konkrete Gespräche über Kauf, Bau oder Erwerb einer Yacht. Im Vordergrund stehen zunächst meist Werft, Modell, Ausstattung, Preis, Lieferzeit und Verfügbarkeit. Aus Sicht von Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann, Wirtschaftsrechtler und Spezialist für Superyacht-Strukturen, sollte jedoch eine andere Frage frühzeitig geklärt werden: Mit welchem wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Betriebsmodell soll die Yacht später gehalten und genutzt werden?

Gerade bei größeren Yachten ist der Erwerb selten ein einfacher Kaufvorgang. Eine Yacht muss finanziert, gehalten, registriert, betrieben, versichert und dokumentiert werden. Hinzu kommen VAT-/Umsatzsteuerfragen, zollrechtliche Themen, Flaggenwahl, private oder kommerzielle Nutzung, Chartermodelle, Crew, Management sowie Fragen der Gewährleistung und Garantie bei Kauf oder Bau.

„Viele spätere Probleme entstehen, weil die Yacht zunächst als Objekt betrachtet wird“, sagt Schließmann. „Für den Eigner ist aber entscheidend, ob Erwerb, Halten und Betrieb wirtschaftlich sinnvoll, steuerlich tragfähig und rechtlich belastbar aufgesetzt sind.“

Ein zentrales Thema ist dabei die Umsatzsteuer. Je nach Struktur, Nutzung und Dokumentation können unterschiedliche Modelle in Betracht kommen. Kommerzielle Nutzungsmodelle, Charterstrukturen, Holdingmodelle, Finanzierungsfragen und tatsächliche Nutzung müssen jedoch sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Eine formal interessante Lösung kann riskant werden, wenn sie im späteren Betrieb nicht sauber gelebt oder dokumentiert wird.

Auch Kauf- und Bauverträge sollten nicht losgelöst vom späteren Betriebsmodell verhandelt werden. Gewährleistung, Garantien, Spezifikation, Abnahme, Nachträge, Haftung, Rechtswahl, Gerichtsstand oder Schiedsvereinbarungen können erhebliche Bedeutung haben, wenn es zu Verzögerungen, Mängeln, Kostensteigerungen oder Streit über Leistungsumfang und Qualität kommt.

„Ein Bau- oder Kaufvertrag ist nur ein Teil der Gesamtstruktur“, so Schließmann. „Er muss zu Finanzierung, Nutzung, Flagge, Steuerstatus, Dokumentation und Betrieb passen. Andernfalls ist die rechtliche Gestaltung zwar möglicherweise formal sauber, wirtschaftlich aber unvollständig.“

Unter der Spezialmarke „Der Yacht-Anwalt“ begleitet CPS Schließmann seit rund 15 Jahren Eigentümer, Käufer, Verkäufer und Family Offices bei der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Strukturierung von Yacht- und Superyacht-Projekten. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie große Yachten nicht nur erworben, sondern wirtschaftlich sinnvoll gehalten und rechtssicher betrieben werden können.

Schließmann empfiehlt künftigen Eignern, bereits vor verbindlichen Gesprächen über Kauf oder Bau die wesentlichen Strukturfragen zu klären: Welche Nutzung ist geplant? Soll die Yacht privat, kommerziell oder gemischt genutzt werden? Welche VAT-/Umsatzsteuerfolgen sind zu erwarten? Welche Flagge passt zur Nutzung und Struktur? Wie soll der Betrieb organisiert werden? Welche Gewährleistungs- und Garantierechte müssen im Kauf- oder Bauvertrag abgesichert werden?

„Wer in Cannes oder Monaco ernsthaft über eine große Yacht spricht, sollte nicht nur wissen, welche Yacht er möchte“, erklärt Schließmann. „Er sollte auch wissen, wie diese Yacht später wirtschaftlich und rechtlich funktionieren soll.“

Weitere Informationen:

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Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann

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