Schlachthof Buckl: Geschäftsführung soll mit jeweils 1.500 Euro davonkommen
28.10.2026 / ID: 447826
Politik, Recht & Gesellschaft
Im Tierquälerei-Skandal um den ehemaligen Hühnerschlachthof Buckl in Wassertrüdingen gibt es neue Entwicklungen, die bei der Tierrechtsorganisation ANINOVA für Empörung sorgen. Obwohl ein Sachverständigengutachten inzwischen bestätigt hat, dass technische Mängel an der Schlachtanlage dazu führten, dass lebenden Hühnern die Köpfe abgerissen wurden, sollen die beiden Geschäftsführer ohne Gerichtsprozess davonkommen. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat ihnen angeboten, das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldzahlung von jeweils 1.500 Euro einzustellen. Die Zahlungsfrist endet am 24. November 2026.ANINOVA hatte im April 2025 umfangreiches Bildmaterial aus dem Schlachthof veröffentlicht. Die Aufnahmen dokumentierten erschütternde Zustände: Mitarbeitende würgten, schlugen und misshandelten Hühner, teilweise wurden Tiere bei vollem Bewusstsein getötet. Insgesamt dokumentierte ANINOVA bei der Auswertung von mehr als 500 Stunden Videomaterial 728 Übergriffe und Tierschutzverstöße, von denen über 530 als strafrechtlich relevant eingestuft wurden. Nach der Veröffentlichung wurde der Schlachthof durch die zuständige Kontrollbehörde geschlossen. Die Staatsanwaltschaft Ansbach leitete umfangreiche Ermittlungen ein (Az. 1113 Js 4117/25).
Besonders schwer wiegt aus Sicht von ANINOVA das Ergebnis des inzwischen vorliegenden Sachverständigengutachtens. Dieses bestätigt, dass eine Schwachstelle an der Schlachtanlage dazu führte, dass einzelnen Hühnern auf unsachgemäße Weise die Köpfe abgerissen wurden. Damit haben sich die von ANINOVA angezeigten technischen Mängel bestätigt. Dennoch sieht die Staatsanwaltschaft Schwierigkeiten, den beiden Geschäftsführern eine vorsätzliche Straftat nachzuweisen. Statt einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wurde ihnen deshalb eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung von jeweils 1.500 Euro angeboten. Die Zahlungsfrist endet am 24. November 2026. Ob die Auflagen erfüllt werden und es tatsächlich zu einer Einstellung kommt, ist derzeit noch offen. Bei der Entscheidung wurden unter anderem berücksichtigt, dass der Schlachthof inzwischen geschlossen ist und die Geschäftsführer bei der Identifizierung der unmittelbar beteiligten Mitarbeitenden mitgewirkt haben.
"Es ist ein Skandal, dass lebenden Hühnern aufgrund technischer Mängel die Köpfe abgerissen wurden und die Geschäftsführung nun offenbar mit einer geringen Geldzahlung davonkommen soll. Wir gehen fest davon aus, dass die Verantwortlichen von den Zuständen wussten. Dass es nicht einmal zu einem Gerichtsprozess kommen soll, ist für uns völlig unverständlich", kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.
Auch die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der Betriebsschließung stößt bei ANINOVA auf Unverständnis. Der Schlachthof wurde nach Bekanntwerden der massiven Tierschutzverstöße behördlich geschlossen und inzwischen vollständig abgewickelt. Dass diese wirtschaftlichen Konsequenzen nun bei der Entscheidung über die Einstellung des Strafverfahrens zugunsten der Geschäftsführung berücksichtigt werden, hält die Organisation für ein falsches Signal.
Unterdessen sind die Ermittlungen gegen mehrere unmittelbar beteiligte Mitarbeitende weitgehend abgeschlossen. In sieben Verfahren wurden Strafbefehle mit Geldstrafen zwischen 30 und 180 Tagessätzen beantragt. Sechs Strafbefehle sind inzwischen rechtskräftig, über einen weiteren wurde noch nicht entschieden. Zwei der beantragten Geldstrafen liegen über 90 Tagessätzen. Fünf weitere Fälle wurden zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeiten an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben.
Auch hinsichtlich einer weiteren beschuldigten Person gibt es neue Entwicklungen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Ansbach ist deren Aufenthaltsort inzwischen bekannt. Gegen die betreffende Person wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In dem Schlachthof wurden bis zu 100.000 Hühner pro Tag getötet. Es handelte sich überwiegend um sogenannte Althennen, deren Fleisch anschließend bundesweit als "Luna"-Suppenhühner in Supermärkten verkauft wurde. Nach der behördlichen Schließung scheiterten mehrere Versuche, den Betrieb wirtschaftlich zu erhalten. Inzwischen wurde der Schlachthof vollständig abgewickelt.
ANINOVA fordert eine konsequente strafrechtliche Aufarbeitung der dokumentierten Tierschutzverstöße und kritisiert insbesondere den Umgang mit der Verantwortung der Geschäftsführung. Die Organisation appelliert an Politik und Justiz, Tierquälerei konsequenter zu verfolgen und die Verantwortung von Betriebsleitungen stärker in den Blick zu nehmen. Gleichzeitig empfiehlt ANINOVA allen Menschen, durch einen konsequent pflanzlichen Lebensstil die Ausbeutung von Tieren nicht länger zu unterstützen.
Weitere Informationen und Bildmaterial hier.
Foto- und Videomaterial steht für die redaktionelle Berichterstattung zur Verfügung.
ANINOVA Schlachthof Buckl Wassertrüdingen Tierquälerei Hühnerschlachthof Staatsanwaltschaft Ansbach Tierschutzverstöße Strafverfahren Hühner
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