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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Tobias Straubinger
Vorsicht beim närrischen Treiben in der Wohnung
14.02.2012 / ID: 47740
Politik, Recht & Gesellschaft
München (14.02.2012) - Für rauschende Feste im Mehrparteienhaus gibt es auch an den närrischen Faschingstagen keinen Freibrief. Nach Hausordnung und Landesimmissionsschutzgesetz gilt ausnahmslos eine Nachtruhe von 22 bis sechs Uhr morgens. Darauf verweist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern). Für Partys oder Musik gelte dann grundsätzlich gedämpfte Lautstärke.
Das Recht auf eine ordentliche Feier im Jahr, auf das sich viele Mieter gerne berufen, ist nur eine Legende. Ein schönes Faschingstreiben mit Freunden ist dennoch möglich, wenn man sich an ein paar Spielregeln hält. "Am besten ist es, die Nachbarn schon vorab über die Feier zu informieren", empfiehlt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Für Wohlwollen im Haus sorge auch die Einladung, beim Fest vorbeizuschauen. Selbstverständlich kostümiert.
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Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie unter http://www.vdwbayern.de/presse.
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Zeichen (inkl. Leerzeichen): 904
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Der Abdruck ist frei.
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http://www.vdwbayern.de
VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen)
Stollbergstraße 7 80539 München
Pressekontakt
http://www.vdwbyern.de
VdW Bayern
Stollbergstraße 7 80539 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
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