Durch Burnout berufsunfaehig: Zahlt die Versicherung?
08.03.2012 / ID: 51272
Politik, Recht & Gesellschaft
Hamburg / Wentorf, 8. März 2012 - Spätestens seitdem Prominente wie Sven Hannawald, Ralf Rangnick oder Tim Mälzer mit ihrer Erkrankung am Burnout-Syndrom an die Öffentlichkeit gegangen sind, ist dieses psychische Leiden des "Ausgebranntseins" in aller Munde. Angesichts der deutlichen Zunahme der Burnout-Fälle in Deutschland - nach AOK-Angaben ist die Grenze von 100.000 Krankschreibungen im Jahr bereits überschritten -, sprechen einige Gesundheitsexperten bereits von einer "neuen Volksseuche", während andere die Zahlen infrage stellen und den Begriff "Modekrankheit" verwenden.
Das diagnostische und statistische Problem hinter den Zahlen: Psychische Erkrankungen gehen oftmals ineinander über, weshalb eine genaue Abgrenzung nur schwer möglich ist. Heutige Burnout-Erkrankte hätte man vor Jahren unter bestimmten Umständen etwa als "schwer depressiv" diagnostiziert und krankgeschrieben.
Arbeit macht immer häufiger krank - bis hin zur Berufsunfähigkeit
Auch wenn eine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten psychischen Leiden schwerfällt, so bezweifeln Fachleute eine generelle Zunahme Arbeitsstress-bedingter Erkrankungen nicht. Immer häufiger fallen psychische Leiden zudem so schwer aus, dass diese eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen. Psychische Erkrankungen stellen insgesamt bereits den zweithäufigsten Grund für die Berufsunfähigkeit dar, bei den Frauen sogar den häufigsten.
"Erkrankungen wie das Burnout-Syndrom sind eines der wichtigsten Themen bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen: Ob eine solche Versicherung Leistungen gewährt, hängt wesentlich von der Schwere der Erkrankung und den Ausschlussgründen im Versicherungsvertrag ab", sagt Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24, seit mehr als zehn Jahren eines der führenden unabhängigen Versicherungs- und Finanzvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr (http://www.tarifcheck24.com).
Berufsunfähigkeit von 50 Prozent über sechs Monate
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für Arbeitnehmer zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. In der Regel tritt der Versicherungsfall ein, wenn beim Versicherungsnehmer über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten eine Berufsfähigkeit von weniger als 50 Prozent gegeben ist - ganz gleich, ob physische oder psychische Gründe verantwortlich sind. Als entscheidender Präzedenzfall gilt dabei ein Urteil des Landgerichts München (Az. 25 O 19798/03) von 2007, das einem Burnout-Erkrankten die vollen Leistungen zusprach.
Doch Vorsicht: "Viele Versicherungsgesellschaften führen in den Verträgen psychische Leiden als Ausschlussgrund. In diesem Fall gehen die Versicherungsnehmer leer aus", warnt Versicherungsprofi Schust. Aufgrund der zunehmenden Häufung von psychischen Erkrankungen sollten Verbraucher daher lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen und abschließen, die psychische Leiden nicht als Ausschlussgrund festlegt. Unter http://www.tarifcheck24.com/berufsunfaehigkeitsversicherung/vergleich/ können unterschiedliche Berufsunfähigkeitsversicherungen kostenlos und unverbindlich verglichen werden.
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