Reform der Partnerschaftsgesellschaft in Sicht
18.05.2012
Politik, Recht & Gesellschaft
Das Bundeskabinett hat am 16. Mai 2012 den Gesetzesentwurf zur Reform des Partnerschaftsgesetzes passieren lassen. Der Referentenentwurf wurde bereits am 3. Februar 2012 durch das Bundesjustizministerium vorgelegt. Mit der Reform soll es zukünftig für die freien Berufe wie zum Beispiel für Anwälte oder Steuerberater möglich sein, ihre Haftung für Berufsfehler über die Gesellschaftsform der Höhe nach zu beschränken. Ziel der Reform ist es, den Anwälten eine deutsche Alternative zur angelsächsischen Limited Liability Partnerschip (LLP) zu geben. Bisher sieht das PartG nur die Möglichkeit vor, dass in Partnerschaften die Haftung auf handelnde oder verantwortliche Partner konzentrieren werden kann.
Mandanten sollen zukünftig in der Form geschützt werden, dass Berufsträger einer PartG mbH einen erhöhten Versicherungsschutz von mindestens 2,5 Millionen Euro vorhalten müssen, da der Gesetzesentwurf vorsieht, dass für berufliche Fehler nur noch das Gesellschaftsvermögen haftet. Beispielsweise sind Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung für die Risiken aus ihrer beruflichen Tätigkeit abzuschließen. Aktuell beläuft sich hier die Mindestversicherungssumme einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung auf 250.000 Euro.
Auch wenn sich Anwälte und die anderen freien Berufe die neue Gesellschaftsform mit der Erhöhung ihrer Versicherungssumme erkaufen müssen, so zeigt bereits das Tempo des Gesetzgebungsverfahrens, dass diese Gesellschaftsform derart attraktiv ist, dass sie sich zumindest bei Anwälte sehr rasch etablieren würde. Man darf auf das weitere Gesetzgebungsverfahren gespannt sein.
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