CS Euroreal u. SEB Immoinvest - Richtungsweisende Urteile für geschädigte Anleger! Rechtsanwälte Wöhrle & Schick reichen weitere Klagen ein!
01.06.2012 / ID: 63417
    
  Politik, Recht & Gesellschaft
    
  Wie von uns bereits berichtet, können betroffene Anleger der offenen Immobilienfonds CS Euroreal und des SEB Immoinvest (Anlagesumme über 12 Mrd. EURO und hundertausende Anleger) aufgrund positiver aktueller Urteile neue Hoffnung schöpfen. Die Landgerichte Frankfurt/Main und Berlin haben vor kurzem geschädigten Anlegern von offenen Immobilienfonds aufgrund falscher Beratung durch die Banken Schadensersatz zugesprochen. In diesem Rahmen erhalten die Anleger ihr investiertes Kapital zurück.
Die Fondsgeschäftsführer der offenen Immobilienfonds CS Euroreal und des SEB Immoinvest haben am 09.05.2012 und am 21.05.2012 mitgeteilt, dass beide Fonds aufgelöst werden müssen. Die Anleger müssen sich nun auf eine langwierige Abwicklungsphase einstellen, wobei immer die Ungewissheit bleibt, welches Ergebnis diese für den einzelnen Anleger bringen wird.
Es bleibt zu befürchten, dass mit erheblichen Kapitalverlusten zu rechnen ist.
Gravierende Folgen, die die betroffenen Anleger jedoch nicht widerstandslos hinnehmen müssen. Vielmehr sollten geschädigte Anleger von versierten Rechtsanwälten anwaltlich überprüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den beratenden Banken geltend gemacht werden können. Das solche Schadensersatzansprüche erfolgreich für Anleger erstritten werden können, zeigen die aktuelle Urteile, in welchen die Gerichte festgestellt und geurteilt haben, dass Anleger von den Banken über das Schließungsrisiko hätten aufgeklärt werden müssen.
Diese Urteile sind richtungsweisend. Die beratenden Banken haben fast nie über das bestehende Schließungsrisiko von offenen Immobilienfonds aufgeklärt. Es bestehen somit in einer Vielzahl von Fällen sehr gute Erfolgsaussichten für einen etwaigen Schadensersatzprozess.
Aufgrund dieser positiven Urteile haben die Rechtsanwälte Wöhrle & Schick eine Reihe weiterer Klagen für betroffene Anleger vorbereitet und werden diese nunmehr zur Durchsetzung der Anlegeransprüche bei Gericht einreichen.
In diesem Zusammenhang wird von einigen Kollegen ein Vorgehen im Musterverfahren nach dem KapMug propagiert. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann im Wesentlichen gerichtlich von einem Oberlandesgericht geklärt werden, ob z.B. ein Verkaufsprospekt fehlerhaft ist. Dieses Musterverfahren entscheidet somit allerdings nur über das (Nicht-) Vorliegen von anspruchsbegründenden Voraussetzungen oder Rechtsfragen, nicht aber, ob dem einzelnen Anleger ein Schadensersatzanspruch zusteht. Dies muss dann noch in jedem Einzelprozess geklärt und entschieden werden. Das heißt, die einzelnen Klageverfahren werden nach Rechtskraft des Musterentscheides fortgeführt und die Kläger müssen, wie schon immer, beweisen, dass sie einen Schaden erlitten haben. Hierbei bindet der Musterentscheid die Prozessgerichte, deren Entscheidung von der im Musterverfahren getroffenen Feststellung oder der im Musterverfahren zu klärenden Rechtsfrage abhängt, bezüglich der entschiedenen Musterfrage.
Solange diese Schwachpunkte jedoch weiterhin bestehen, ist das Musterverfahren nach dem KapMug aus unserer Sicht wenig praktikabel, langwierig und führt nicht zu einer Entlastung der Justiz und vor allem zu keiner Kosteneinsparung beim einzelnen Anleger. Schon aus diesem Grunde ist dieses Verfahren für die betroffenen Anleger des CS Euroreal und des SEB Immoinvest nicht zu empfehlen.
Anleger, die die eingetretenen Schäden ebenfalls nicht hinnehmen möchten, sollten jedoch rasch handeln, da möglichen Ansprüchen auf Rückabwicklung auch im Jahr 2012 die Verjährung droht.
Herr Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhrle & Schick aus Bad Kreuznach informiert Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüft Ihre möglichen Ansprüche. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Nutzen Sie auch unseren Anlegerfragebogen, den Sie bequem am Computer ausfüllen können. Wir antworten Ihnen umgehend. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht.
Wir stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und helfen Ihnen gerne.
Rechtsanwälte Wöhrle & Schick
Kreuzstraße 31-33
55543 Bad Kreuznach
Fon: 0671/29 83 26 0
Fax: 0671/29 83 26 26
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