Kündigungsdienstleister Aboalarm stärkt die Rechte der Verbraucher
24.10.2012
Politik, Recht & Gesellschaft
Berlin,24.10.2012 -- Wer kennt es nicht? Am heimischen Computer sind die Angebote verlockend. Da ist das Häkchen schnell gesetzt, das Kreuzchen fix gemacht - und die Reise ist gebucht, die Schuhe sind bestellt oder das Abo unterzeichnet. Aus wenigen Klicks wird so schnell ein dauerhafter Vertrag. Doch die Gerichte urteilen zunehmend im Sinne des Verbraucherschutzes. "Nicht alle Kündigungsklauseln sind verhältnismäßig", sagt Rechtsanwalt Holger Loos aus Würzburg.
Im letzten Jahr beschäftigte beispielsweise das Amtsgericht Hamburg der Fall einer Klägerin, die durch einen Anbieter aufgefordert wurde, per Brief ihren am Rechner abgeschlossenen Vertrag zu kündigen. "Stop!", sagten die Hamburger Richter und verwiesen darauf, dass eine postalische Kündigung in diesem Fall nicht angemessen war. "Eine völlig richtige Entscheidung der Richter", sagt Holger Loos, Fachanwalt für IT-Recht.
Die Begründung vereinfacht dargestellt: Je weniger Klicks nötig sind, um einen Vertrag online abzuschließen, desto einfacher muss es sein, diesen auch wieder zu kündigen.
"Für eine schriftliche Kündigung reicht meist ein Fax mit einer gültigen Unterschrift aus", sagt der Anwalt.
Verzögerungstaktik ist gängiges Vorgehen der Unternehmen
Doch nicht immer bestätigen Unternehmen den Erhalt eines Faxes und das Abo läuft munter weiter. Die Beweislast der Kündigung liegt dann beim Kunden. "Ärgerlich", urteilt Dr. Bernd Storm, Geschäftsführer des Münchener Servicedienstleisters Aboalarm. Er weiß: "Je länger durch vermeintlich verpasste Schreiben angeblich Kündigungsfristen versäumt werden, desto mehr verdient der Vertragsanbieter." Eine Verlängerung darf dabei gerne auch mal bis zu einem Jahr betragen.
Diese Erfahrung hat auch Bernd Storm selber machen müssen, als er vergessen hatte, seine BahnCard rechtzeitig zu kündigen. Damit das nicht wieder passiert, gründete er 2008 Aboalarm, einen Online-Dienstleister, der die Kunden an Kündigungsfristen erinnert. Mit dem Serviceangebot von Aboalarm können Kündigungen schnell und unkompliziert über den integrierten Faxversand gekündigt werden. "Das Sendeprotokoll, welches Aboalarm im Anschluss verschickt, gibt den Verbrauchern die Sicherheit, dass das Fax dem Unternehmen wirklich vorliegt", so Storm.
Zusätzlich gut für den Verbraucher: Im Sendeprotokoll ist der Inhalt des Schreibens fixiert, die Beweislast liegt somit im Unternehmen!
Aber noch immer lassen sich Verbraucher einschüchtern und zahlen Verträge lieber weiter, als sich gegen die Großmacht der Unternehmen durchzusetzen. Dabei wird der Verbraucherschutz mittlerweile sehr gestärkt und auch der Würzburger Fachanwalt beobachtet die verbraucherfreundliche Einstellung der Gerichte. "Die Richter würdigen, dass viele Online-Angebote für den Verbraucher häufig noch zu undurchsichtig sind", so Holger Loos.
Dabei ist die Macht der Verbraucher groß! Erkennt ein Unternehmen eine Kündigung zu Unrecht nicht an, kann der Verbraucher die Bankeinzugsermächtigung widerrufen oder den Dauerauftrag stoppen. Teilweise ist auch die Beschwerde an eine interne Schlichtungsstelle möglich, etwa bei Versicherungen an den Ombudsmann, so der Tipp der Juristen.
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