Der Krieg der Anwälte um 30.000 Geschädigte
30.01.2013 / ID: 99121
Politik, Recht & Gesellschaft
Um die 30.000 geschädigten Kunden des pleite gegangenen Wertpapierhandelshaus herrscht zwischen zwei renommierten Anlegerschutzkanzleien ein Kompetenzgerangel, das jetzt in einer offenen Kriegserklärung mündete. Es geht um Frage, wer die wahre Interessengemeinschaft vertritt und die besseren Argumente zur Durchsetzung von Forderungen gegenüber den Verantwortlichen und der depotführenden Bank habe.
Ein klarer Fall von verdeckter Mandantenwerbung?
Der Rechtsanwalt führt aus: Abgesehen davon, dass nach unserer Einschätzung diese Art der Mandantenwerbung weder mit der Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter von Anleihegläubigern noch mit dem Standesrecht vereinbar ist, sollten sich angesprochene Anleger auch der Tatsache bewusst sein, dass eine Rücksendung des harmlos scheinenden Fragebogens und der entsprechenden Unterlagen an die Rechtsanwälte rasch als Prüfungsauftrag oder Mandatierung der Anwälte angesehen werden kann. Geht man von einer Mandatierung aus, sind die Gebühren abhängig vom geltend zu machenden Schaden und daher kaum im Vorab abzuschätzen. Diese Gebühren können leicht in die Tausende gehen.
Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net bat die Kanzlei um eine Stellungnahme. Der Anlegerschutzanwalt schrieb GoMoPa.net .. Mehr erfahren Sie in der Exclusiv-Meldung beim Finanznachrichtendienst GoMoPa.net (http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1098)
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