Pressemitteilung von Stefan Meyer

Was brauchen Reisende für ein Schengen-Visum?


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Besucher aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, können ein Schengen-Visum beantragen, wenn ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage dauert und sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Mit diesem Visum können sie sich dann innerhalb des Schengen-Raumes frei bewegen. Geht die Reise in mehrere Länder des Schengen-Raumes, wird das Visum bei dem Staat beantragt, in dem sich der Besucher am längsten aufhält.

Zuständig für die Erteilung eines Visums für Deutschland ist nicht das Auswärtige Amt, sondern die jeweiligen Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik im Heimatland des Reisenden.

Welche Nachweise sind nötig?
Um ein Schengen-Visum zu bekommen, muss der Reisende folgende Nachweise erbringen:

- Er muss einen plausiblen und nachvollziehbaren Reisezweck in Deutschland angeben.
- Er muss Lebenshaltungs- und Reisekosten aus seinem eigenen Vermögen oder Einkommen aufbringen oder alternativ eine förmliche Verpflichtungserklärung des Gastgebers vorlegen.
- Er muss vor Ablauf des Visums wieder ausreisen.
- Er muss eine Krankenversicherung für Ausländer mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro im Original nachweisen, die für den gesamten Reisezeitraum und das gesamte Schengen-Gebiet gültig ist.

Visumantrag
Ein Schengen-Visum muss persönlich bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat beantragt werden. Antragsformulare gibt es online. Besucher sollten sich rechtzeitig vor Reisebeginn auf der Internetseite der Auslandsvertretung informieren, welche Unterlagen sie benötigen. Sie benötigen u.a. den Reisepass, der nach Ablauf des Visums noch drei Monate gültig ist und ein zusätzliches biometrisches Passfoto für die Antragsunterlagen. Es wird empfohlen einen Termin bei der Vertretung zu vereinbaren und den ausgefüllten Antrag mitzubringen.
Die Bearbeitungsdauer für ein Schengen-Visum kann bis zu zehn Arbeitstagen dauern, in der Hauptreisezeit kann es zu Wartezeiten kommen. Ein Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden. Die Kosten liegen bei 60 Euro, in einigen Fällen ist eine geringere Gebühr möglich.

Krankenversicherungen für Ausländer, die alle Anforderungen für Schengen-Visa erfüllen, wie z. B. PROVISIT-VISUM (http://www.auslaender-reiseversicherung.com/private-besuche/schengen-visa-3-6-monate/provisit-visum.html) , gibt es auf http://www.auslaender-reiseversicherung.com (http://www.auslaender-reiseversicherung.com)
Weitere Informationen sowie eine Liste visumspflichtiger Staaten gibt es beim Auswärtigen Amt (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html) .

Bildquelle: (cc) Strooks-traveller1/flickr.com
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Eisenerzstraße 34 53819 Neunkirchen-Seelscheid

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