Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht


Sport & Events

Grundsätzlich kann ein bei einem Foul verletzter Fußballspieler von seinem Kontrahenten Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Verletzte dem anderen einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß gegen die Spielregeln nachweisen kann. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Coburg.
LG Coburg, Az. 23 O 58/15

Hintergrundinformation:
Auch der Fußballplatz ist kein rechtsfreier Raum. Allerdings gilt Fußball als eine kampforientierte Sportart, bei der Verletzungen durchaus üblich sind. Deshalb gehen die Gerichte davon aus, dass die Spieler durch ihre Teilnahme stillschweigend in einen Haftungsverzicht einwilligen. Dieser hat jedoch Grenzen. Und die sind schnell erreicht, wenn es zu Verletzungen im Rahmen schwerwiegender Regelverstöße kommt. Der Fall: Ein Spieler verletzte den Torwart der gegnerischen Mannschaft. Der genaue Hergang war nicht mehr zu klären. Der Torwart gab an, sich auf den Ball geworfen zu haben. Er habe den Ball dann mit beiden Armen sicher vor der Brust gehalten und mit dem Oberkörper darauf gelegen. Der gegnerische Stürmer habe ihm daraufhin aus Frust gegen den Kopf getreten. Dieser behauptete, der Torhüter habe den Ball noch nicht in der Hand gehalten, als er nach dem Ball getreten habe, um diesen zu spielen. Der Schiedsrichter hatte nichts weiter unternommen. Ergebnis war ein doppelter Kieferbruch des Torwarts, der operiert werden musste. Dieser verlangte Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Urteil: Das Landgericht Coburg betonte, dass verletzte Fußballspieler keine Ansprüche geltend machen könnten, wenn die Gegenseite fair und nach den Regeln gespielt habe. Auch bei Verletzungen durch geringfügige Regelverstöße gebe es keinen Schadenersatz. Voraussetzung für einen Anspruch sei, dass der andere Spieler vorsätzlich oder grob fahrlässig die Spielregeln erheblich verletzt habe. Beweispflichtig sei der Verletzte. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice wies das Gericht die Klage des Torwarts ab. Denn hier ließ sich nicht sicher feststellen, was genau passiert war. Der Torwart konnte nicht beweisen, dass der andere Spieler gegen die Regeln verstoßen hatte, und es gab auch keine ausreichenden Anhaltspunkte für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Landgericht Coburg, Urteil vom 27. Oktober 2015, Az. 23 O 58/15



Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher Zivilrecht LG Coburg Schmerzensgeld Schadenersatz Fußball Foul Haftungsverzicht Beweispflicht

http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.01.2025 | The Nautilus Maldives
Padel Goes Malediven
17.12.2024 | MySong.Studio by cyber digital Wladislaw Mitzel
MySong.Studio komponiert Vereinshymnen mit KI: Erfolgreiche Premiere beim SV Westerholt
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 3
PM gesamt: 420.800
PM aufgerufen: 71.342.514