Mehr Spaß in Vergnügungsparks
19.04.2013 / ID: 112387
Tourismus & Reisen
München, 12. April 2013 - Fahrten mit spektakulären Loopings, Gruseln in Geisterschlössern oder märchenhafte Theatervorstellungen: Reisen in Freizeit- und Vergnügungsparks wie den Europa-Park Rust oder das Disneyland Paris sind ein abwechslungsreiches Erlebnis für die ganze Familie. Die vielen Attraktionen, die es zu entdecken gilt, lassen aus dem Aufenthalt schnell eine mehrtägige Reise werden. Damit im Ernstfall kein Herzrasen auftritt, sollte unbedingt eine Reiseversicherung ins Gepäck kommen. Eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandskrankenversicherung bieten im Notfall ein sicheres Netz aus Kostenerstattung und kompetenter Hilfe durch Experten.
Stornierung ohne finanziellen Nachteil
Die oftmals hohen Eintrittspreise reißen schnell ein großes Loch in die Haushaltskasse. Wenn dann noch Anreise und Unterkunft für die ganze Familie dazukommen, wird der Freizeitspaß zu einem teuren Vergnügen. Umso beruhigender ist es zu wissen, wenn der Aufenthalt rundum abgesichert ist. Denn kann die Reise zum Beispiel aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls gar nicht erst angetreten werden, erstattet eine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Esther Grafwallner, Reiseexpertin der ERV, erklärt: "Es können auch andere Gründe zu einer Reisestornierung führen, wie eine betriebsbedingte Kündigung oder ein Todesfall in der Familie." Der Vorteil bei der ERV: In der Reiserücktrittsversicherung ist immer eine Reiseabbruchversicherung inbegriffen. Diese erstattet die zusätzlichen Rückreisekosten oder den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn der Aufenthalt zum Beispiel wegen einer plötzlichen Erkrankung oder einem Wasserrohrbruch in den heimischen vier Wänden abgebrochen werden muss. So sind Reisende bei der ERV gleich doppelt abgesichert.
Erkrankung ist kein Beinbruch
Spaß haben und die gemeinsame Zeit mit Freunden oder Familie genießen: Daraus wird nichts, wenn eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall dem Aufenthalt im Vergnügungspark ein jähes Ende setzen. In EU-Ländern sowie in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für medizinische Behandlungen. Bei stationären oder ambulanten Behandlungen erstatten die Krankenkassen jedoch nur Kosten bis zu einer Höhe, die auch in Deutschland fällig gewesen wären. Für den Mehrbetrag müssen Reisende selbst aufkommen. In Ländern wie den USA müssen Reisende die Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt hingegen die Kosten für Behandlungen im Ausland und organisiert und erstattet darüber hinaus den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport - eine Leistung, die die gesetzlichen Krankenkassen in keinem Fall übernehmen. Für viele Reisende, die erkranken oder einen Unfall erleiden, ist ein Krankenrücktransport sehr wichtig, denn sie möchten ihre Genesung lieber in der Heimat im Kreis ihrer Familie und Freunde fortsetzen. Die Entscheidung darüber, ob der Reisende nach Hause transportiert wird, treffen beim medizinisch sinnvollen Rücktransport die Ärzte der Notrufzentrale der ERV und nicht die behandelnden Ärzte vor Ort. Damit kann der Patient - sofern er transportfähig ist - in ein heimisches Krankenhaus transportiert werden, unabhängig davon, ob eine Behandlung auch am Urlaubsort möglich gewesen wäre.
Wer nicht nur seine nächste Reise in einen Freizeitpark, sondern auch weitere Urlaube absichern möchte, ist mit einer Jahresversicherung auf der sicheren Seite. Urlauber können sowohl eine Reiserücktritts- als auch eine Auslandskrankenversicherung in einer Jahres-Variante abschließen. Noch mehr Schutz auf Reisen bietet das praktische Paket-Angebot der ERV, in dem neben der Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung auch eine Reisegepäckversicherung und der RundumSorglos-Service inbegriffen sind. Damit sind Reisende ein Jahr lang abgesichert, egal ob bei einem Städtetrip, einem Strandurlaub, dem Besuch bei weiter entfernt lebenden Verwandten oder während einer Geschäftsreise.
http://www.reiseversicherung.com
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Straße 116 81669 München
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