Perfekter Mitfahrer bei Wohnmobil-Urlauben
15.05.2013 / ID: 116971
Tourismus & Reisen
München, 08. Mai 2013 - Wer sich für einen Urlaub im Wohnmobil entscheidet, liebt das Gefühl von Unabhängigkeit und Freiheit auf Reisen. In den Camper steigen, an den schönsten Orten anhalten und dort die Nacht verbringen - für Wohnmobil- und Camping-Reisende gehört das zum perfekten Urlaub dazu. Zu den obersten Geboten gehört, den Wagen - egal ob es das eigene Fahrzeug oder gemietet ist - vor der Reise genau unter die Lupe zu nehmen. Ebenso sorgfältig sollten Urlauber bei der Wahl ihrer Reiseversicherung vorgehen. Die ERV gibt Tipps, welche Reiseversicherung auch bei Wohnmobil-Reisen nicht fehlen darf und wie Urlauber zum Beispiel mit einer Jahresreiseversicherung Geld sparen können.
Versicherungsschutz ohne Pannen
Esther Grafwallner, Reiseexpertin der ERV, erklärt, warum der Reiseschutz auch für Wohnmobil-Fans wichtig ist: "Im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder einer betriebsbedingten Kündigung können auch bei einem Wohnmobil-Urlaub hohe Stornokosten auf die Reisenden zukommen, zum Beispiel wenn der Camper gemietet oder der Stellplatz schon gebucht wurde." Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten, wenn die Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung oder eines Schadens am Eigentum wie einem Wasserrohrbruch nicht angetreten werden kann. Das Service-Plus der ERV für den Kunden: In der Reiserücktrittsversicherung ist automatisch auch der Abbruch einer Reise abgesichert. Die ERV erstattet die zusätzlichen Rückreisekosten oder den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn der Urlaub wegen einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls abgebrochen werden muss.
Kompetenz im Notfall
Egal ob auf Pauschalreise oder unterwegs mit dem mobilen Reisegefährten - auch im Urlaub können Unfälle oder Erkrankungen zuschlagen. Damit aus dem medizinischen nicht auch ein finanzieller Notfall wird, zahlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung aus. Sie unterstützt Reisende durch verschiedenste Leistungen, wenn diese einen medizinischen Notfall erleiden. So erstattet die Auslandskrankenversicherung (http://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/auslandskrankenversicherung/index.html) zum Beispiel die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland. In EU-Ländern und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, tragen die gesetzlichen Krankenkassen zwar die Behandlungskosten - allerdings nur bis zu der Höhe, die auch in Deutschland fällig geworden wäre. Die Mehrkosten müssen Urlauber aus eigener Tasche bezahlen. Nicht so, wer eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat: Sie übernimmt die Behandlungskosten und steht dem Urlauber darüber hinaus mit der Notrufzentrale 24 Stunden täglich in Notfällen zur Seite. Die erfahrenen Mitarbeiter beraten Kunden zum Beispiel, wo sie den nächsten deutsch- oder englischsprachigen Arzt finden oder stellen Kostenübernahmegarantien für Krankenhaus-Aufenthalte aus und gewährleisten so die bestmögliche Versorgung der Patienten.
Wenn"s im Flieger statt im Camper zurück geht...
Endet die Reise im Krankenhaus, kommt auch schnell die Frage nach dem Krankentransport auf. In der Auslandskrankenversicherung der ERV ist deshalb auch der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport enthalten - eine Leistung, die die gesetzlichen Krankenkassen in keinem Fall übernehmen. Für viele Reisende, die erkranken oder einen Unfall erleiden, ist ein Krankenrücktransport sehr wichtig, denn sie möchten ihre Genesung lieber in der Heimat im Kreis ihrer Familie und Freunde fortsetzen. Die Entscheidung darüber, ob der Reisende nach Hause transportiert wird, treffen beim medizinisch sinnvollen Rücktransport die Ärzte der Notrufzentrale der ERV und nicht die behandelnden Ärzte vor Ort. Damit kann der Patient - sofern er transportfähig ist - in ein heimisches Krankenhaus transportiert werden, unabhängig davon, ob eine Behandlung auch am Urlaubsort möglich gewesen wäre.
Wohnmobil-Fans, die öfter als einmal im Jahr die Koffer packen, profitieren vom Abschluss einer Jahresversicherung. Sowohl die Reiserücktritts- als auch die Auslandskrankenversicherung der ERV sind als Jahres-Variante abschließbar. Mit dem praktischen RundumSorglos-Jahresschutz der ERV gehen Wohnmobil-Urlauber unbeschwert auf große Fahrt. Darin sind eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch, eine Auslandskrankenversicherung, eine Reisegepäckversicherung und der RundumSorglos-Schutz enthalten. Urlauber sind damit nicht nur auf Wohnmobil-Reisen umfassend abgesichert, sondern müssen sich auch bei Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Städtetrips keine Sorgen um ihren Reiseschutz machen. Zusätzlicher Vorteil: Eine Jahresversicherung ist in der Regel günstiger als der Abschluss mehrerer Einzelversicherungen.
Unternehmenskontakt:
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Straße 116
81669 München
Telefon: 089/4166-1766
Fax: 089/4166-2717
contact@erv.de
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