Kroatien: SeaHelp hilft bei Verzollung von Booten älter als 8 Jahre
14.06.2013 / ID: 122051
Tourismus & Reisen
Mit dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 ändern sich viele gesetzliche Regelungen, die auch Schiffseigner betreffen, deren Boote in Kroatien liegen. SeaHelp (http://www.sea-help.eu) informierte in der Vergangenheit ausführlich über die neue Gesetzeslage, wies aber immer wieder darauf hin, dass eine entsprechende zollrechtliche Regelung für Boote, die älter sind als acht Jahre und noch nicht innerhalb der EU zollrechtlich deklariert wurden, noch aussteht. Gleiches gilt für Boote, die sich mehr als 36 Monate außerhalb der EU-Gewässer befunden haben, zum Beispiel in Kroatien. Für diese Eigner gilt es, nach dem EU-Beitrittsdatum, dem 1. 7. 2013, zu handeln.
Nach dem Wortlaut des Gesetzesvorschlags, der in Kürze durch das kroatische Parlament verabschiedet werden soll, sind Boote, älter als acht Jahre und mit einer Länge von bis zu 12 Metern mit 1,7 % zu verzollen, Boote über 12 Meter Länge sind vom Zoll befreit. Dieser Gesetzesentwurf gilt nach dem derzeitigen Wortlaut für alle Boote, unabhängig von Herkunft und der jeweiligen Flagge. Eine entsprechende Direktive der kroatischen Zollbehörden liegt derzeit noch nicht vor, doch die kroatische Wirtschaftskammer bestätigte auf Anfrage von SeaHelp (http://www.sea-help.eu) , dass die Vorgehensweise der bisher geübten Praxis der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer im Vorfeld des EU-Beitritts ähneln wird.
Aufgrund des zu erwartenden hohen Andrangs, der die involvierten Behörden ausgerechnet in der Hauptsaison trifft, geht man davon aus, dass den Eignern eine Übergangsfrist von einem halben Jahr eingeräumt wird. Damit wäre die Wassersportsaison 2013 durch die zollrechtlichen Änderungen nicht beeinträchtigt.
SeaHelp bietet seinen Mitgliedern an, sie bei den zollrechtlichen Maßnahmen kompetent zu unterstützen, wie es bereits bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer geschehen ist. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass in den Sommermonaten viele Eigner ihre Boote nutzen und damit eine Vielzahl von Leistungen selbst erbringen können, sollten sich die Kosten für die Erledigung der zollrechtlichen Maßnahmen durch SeaHelp in engen Grenzen halten. Vorbehaltlich der noch zu erwartenden gesetzlichen Regelung geht man jedoch davon aus, dass der Kostenaufwand für die Erledigung der Zollformalitäten einen Betrag von EUR 300,00 pro Schiff (inkl. Speditionskosten) nicht übersteigen wird, wenn der Eigner SeaHelp bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen unterstützt.
Die vollständigen Infos bezüglich der Verzollung im Rahmen des EU-Beitritts Kroatiens sind auf der SeaHelp-Homepage (http://www.sea-help.eu) abrufbar.
http://www.sea-help.eu
SeaHelp
Bergkirchener Str. 460 32549 Bad Oeynhausen
Pressekontakt
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SeaHelp
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