Pressemitteilung von Dea Banse

Ferienzeit = Reisezeit


15.07.2013 / ID: 126922
Tourismus & Reisen

München, 12. Juli 2013 - Eltern mit schulpflichtigen Kindern freuen sich jedes Jahr aufs Neue auf den Sommer. Denn dann heißt es, ab in die großen Ferien. Da bei Familien der Jahresurlaub meist an die Sommerferien gebunden ist, ist die Erwartungshaltung bei Groß und Klein entsprechend hoch und der Urlaub wird lange im Voraus geplant. Aber mit der Vorfreude kann es schnell vorbei sein, wenn in den Wochen vor der Abreise noch etwas passiert. Gerade bei Kindern ist eine plötzliche Viruserkrankung keine Seltenheit. Aber auch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung eines Elternteils kann dazu führen, dass die langgehegten Reisepläne nicht verwirklicht werden können und der Urlaub kurzfristig abgesagt werden muss.

Esther Grafwallner, Reiseexpertin der ERV, erklärt: "Es ist weder für Eltern noch für Kinder eine schöne Angelegenheit, wenn der Jahresurlaub überraschend ausfallen muss. Noch schlimmer ist es, wenn Familien zusätzlich mit hohen Stornokosten konfrontiert werden. Diese können selbst bei Inlandsreisen ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen. Wenn eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, erstattet die ERV zum Beispiel im Fall einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einer betriebsbedingten Kündigung die Stornokosten. Das ist dann für viele wenigstens ein finanzieller Trost." Die Reiserücktrittsversicherung der ERV umfasst auch eine Reiseabbruchversicherung, die zusätzliche Rückreisekosten bzw. den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen übernimmt, wenn der Urlaub zum Beispiel wegen einer plötzlichen Kinderkrankheit oder eines Unfalls abgebrochen werden muss.

Familien, die nicht nur die Sommerferien für Reisen nutzen, schließen am besten gleich eine Jahresreiseversicherung ab. Denn wer öfter als einmal verreist, kommt mit einer Jahresreiseversicherung (http://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/jahresreiseversicherung/index.htmlhttp://) oft günstiger weg. Die Jahres-Variante kann entweder nur für eine Reiserücktritts- oder eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Alternativ kommt auch ein praktisches Paket-Angebot in Frage. Darin sind neben der Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung auch die Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung sowie der RundumSorglos-Service inbegriffen. Familien sind damit auf allen Reisen, die mehr als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt führen, abgesichert.

Hilfe bei medizinischen Notfällen
Auch während der Reise kann es zu Problemen kommen. Wenn diese medizinischer Natur sind, ist es besonders für Eltern wichtig zu wissen, dass dem Nachwuchs schnell und kompetent geholfen wird. Kommt es bei einer Inlandsreise zu einer unerwarteten Erkrankung, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Wird bei einer Reise im Ausland eine medizinische Behandlung notwendig, übernimmt eine Auslandskrankenversicherung die Kosten am Urlaubsort. Ein weitverbreiteter Irrglaube: "Die Krankenkasse zahlt alle Kosten auch im Ausland." In EU-Ländern und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten nur bis zu der Höhe, die auch in Deutschland fällig geworden wäre. Die Mehrkosten müssen bei einer fehlenden Auslandskrankenversicherung aus eigener Tasche bezahlt werden.

Rücktransport wenn"s drauf an kommt
Die Auslandskrankenversicherung der ERV, Marktführer in Sachen Reiseschutz, bietet aber noch mehr. Über die Notrufzentrale, die 24 Stunden täglich erreichbar ist, bekommen Eltern Informationen zu deutsch- oder englischsprachigen Ärzten vor Ort. Zusätzlich organisiert diese, falls nötig, den Krankenrücktransport. Beim medizinisch sinnvollen Rücktransport, den die ERV anbietet, entscheiden die Ärzte der ERV-Notrufzentrale und nicht die behandelnden Ärzte vor Ort darüber, ob der Reisende nach Hause transportiert wird. Damit kann ein transportfähiger Patient in ein heimisches Krankenhaus transportiert werden, unabhängig davon, ob eine Behandlung auch am Urlaubsort möglich gewesen wäre. Dies ist besonders für Familien mit Kindern eine wichtige Leistung. Denn gerade für die Kleinen gilt, in vertrauter Umgebung und im Kreis der Familie wird die Genesung beschleunigt.

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