Verbindliche Flugzeiten:
16.12.2013 / ID: 150161
Tourismus & Reisen
Zürich/Stamford, Connecticut, 11. Dezember 2013 - Reiseveranstalter dürfen sich die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offen halten. Während der Großteil der Reisebranche verärgert über das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BHG) reagiert, begrüßt die Reisesuchmaschine swoodoo die Entscheidung. "Es ist ein Unding, dass Urlauber auf deutschen Reisewebsites oder im Reisebüro willkürlichen Flugzeiten ausgeliefert sind", sagt Jan Valentin, Managing Director KAYAK Europe, dem Betreiber von swoodoo. Während Urlauber bislang bezüglich ihrer finalen Reisezeiten oft im Dunkeln tappten, können sich User mit der swoodoo Urlaubssuche http://www.swoodoo.com/urlaub bereits seit Februar 2013 individuell Flug und Hotel zusammenstellen und mit Pauschalreise-Paketen vergleichen. Zudem besteht die Möglichkeit, Reisen gezielt nach Fluggesellschaft, Flugzeiten und Anzahl der Stopps auszusuchen. Einzeln buchen bedeutet zudem auch meist geringere Kosten: Wer Urlaubsbausteine separat bucht statt einer Pauschalreise, kann bis zu 40 Prozent sparen.
KAYAK, die Betreiberfirma von swoodoo, hat im Juni 2013 Pauschalreisen aller großen deutschen Veranstalter mit den Gesamttarifen für einzelne Hotel- und Flugleistungen verglichen. Im Durchschnitt betrug die Ersparnis gegenüber den Pauschalpreisen rund 15 Prozent. "In Anbetracht unserer Analyseergebnisse und der durch die TUI aufgrund des BGH-Urteils angekündigten Preiserhöhung für Pauschalreisen lohnt es sich wohl in den meisten Fällen einzeln zu buchen", sagt Reiseexperte Jan Valentin.
So mancher Reiseveranstalter hat seinen Kunden zu viele Flugzeitenänderungen oder Umroutungen zugemutet. "Vermeidliche Schnäppchen mit dem unbekannten Faktor der Reisezeit sind nicht zeitgemäß", sagt Jan Valentin. "Auch aus diesem Grund haben wir eine Suchmaschine entwickelt, die nicht nur aufzeigt, ob Pauschalreiseangebote teurer sind als einzeln gebuchte Reisebausteine, sondern auch die Möglichkeit bietet, sich individuell seinen Urlaub zusammenzustellen und so der veränderlichen Disposition der Veranstalter-Reisen zu entgehen".
Zwar können Fluggesellschaften durch Änderungen beispielsweise durch Nachtflugverbote oder Naturkatastrophen keine hundertprozentige Sicherheit zu den Flugzeiten geben. Zumindest habe man so mehr Sicherheit auf feste Flugzeiten, allerdings keine absolute.
Der BGH erklärte Vertragsklauseln des größten europäischen Reiseanbieters TUI für nichtig, denen zufolge die endgültige Festlegung der Flugzeiten dem Veranstalter obliege. Ebenso unwirksam seien Vertragsklauseln, wonach Informationen über Flugzeiten durch das Reisebüro unverbindlich seien. Das sei Reisenden nicht zuzumuten, entschied der BGH und stärkte damit die Rechte von Pauschaltouristen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Über swoodoo.com powered by KAYAK
swoodoo ist eine Metasuchmaschine für Flüge und Hotels, die dem Nutzer einen unabhängigen Preisvergleich für Flug- und Hotelangebote im Internet ermöglicht, um schnell und einfach das günstigste verfügbare Angebot zu finden. Die Suchmaschine wird betrieben von KAYAK.
Die swoodoo Flugsuche, führend im deutschsprachigen Raum und empfohlen von Stiftung Warentest (test, Ausgabe 2/2010), vergleicht die Angebote von über 700 Fluggesellschaften undzahlreiche Online-Reisebüros. Zahlreiche Testsiege im Preisvergleich, zum Beispiel bei Focus Money, ComputerBILD, BILD am Sonntag, Geo Saison und Sat1 Frühstücksfernsehen, zeichnen die swoodoo Flugsuche aus. Die swoodoo Hotelsuche hilft Usern, die besten Angebote auf den wichtigsten Hotelportalen zu finden und setzt dabei neue Maßstäbe bei Suchfunktionen und Bedienbarkeit. Die swoodoo GmbH mit Sitz in München wurde 2006 gegründet und gehört zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen der Online-Reisebranche.
http://www.swoodoo.com
Swoodoo GmbH
Fraumünsterstrasse 16 8001 Zürich
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swoodoo GmbH
Nymphenburger Str. 168 80634 München
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