Reisekrankenversicherung: Sicher um Urlaub unterwegs
07.06.2011 / ID: 16809
Tourismus & Reisen
Sommer, Sonne, Urlaubszeit - für die Deutschen beginnt wieder die schönste Zeit des Jahres. Was allerdings, wenn Krankheit oder ein Unfall die Auslandsreise plötzlich unterbrechen? Mit der richtigen Versicherung lassen sich hohe Kosten und unangenehme Überraschungen vermeiden. Ob notwendig oder nicht, erläutert das Fachportal Versicherung-vergleichen.net.
Beim Schnitt in den Finger oder kleineren Wehwehchen reicht während der Reise meist ein Griff in eine gut sortierte Reiseapotheke - Pflaster drauf und fertig. Bei größeren Verletzungen bzw. Zahnschmerzen muss allerdings in der Regel doch der Arzt aufgesucht werden. Statistisch erleidet jeder zehnte Urlauber während des Auslandsaufenthalts einen Knochenbruch oder eine Verstauchung (DAK; Forsa-Studie 2010). Je nach Urlaubsland können solche Behandlungen extreme Kosten nach sich ziehen. Zur Sicherheit empfehlen Verbraucherschützer deshalb den Abschluss einer Reisekrankheitsversicherung. Jene übernimmt zusätzlich anfallende Kosten, die nicht von der eigenen Krankenversicherung abgedeckt sind. Speziell bei längeren Reisen außerhalb der EU, in Länder die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, sollte der Versicherungsschutz durch eine günstige Auslandsreisekrankenversicherung erweitert werden. Aber auch in der EU wird nur die Leistung übernommen, die im Gastland üblich ist. In der Regel gelten Auslandsreisekrankenversicherungen für sechs bis acht Wochen und umfassen u. a. den notwendigen Rücktransport, den üblicherweise keine Kasse übernimmt. Weitere Einzelheiten zur Auslandsreiseversicherung finden sich unter http://www.versicherung-vergleichen.net/krankenversicherung/auslandsreisekrankenversicherung/
Ebenfalls empfehlenswert, zumindest bei teuren Reisen, kann eine Reiserücktrittsversicherung sein. Fällt z. B. die Kreuzfahrt aufgrund einer Erkrankung buchstäblich ins Wasser, übernimmt die Police die Stornogebühren. Reiseanbieter verlangen bis zu 100 Prozent der ursprünglichen Reisekosten, d.h. wer am Tag des Urlaubsantritts absagen muss, zahlt eventuell trotzdem den gesamten Betrag. Geschieht der Rücktritt einen Monat vorab, sind immerhin noch 15 Prozent fällig, was bei Reisekosten von 5.000 Euro einer Stornogebühr von 750 Euro entspricht. Die Versicherung ist möglich für Einzelpersonen, kann aber auch für Familien bzw. ganze Reisegruppen abgeschlossen werden. Neben dem Basisschutz, der bis zum Reiseantritt läuft, gibt es eine Vollschutzvariante, die darüber hinaus bei Abbruch der Reise die anfallenden Zusatzkosten (z.B. Rückflug) übernimmt.
Mehr Informationen zur Reiserücktrittsversicherung sind unter http://www.versicherung-vergleichen.net/zusatzversicherungen/reiseruecktrittsversicherungen/ zu lesen.
http://www.versicherung-vergleichen.net/
Concitare GmbH
Mottelerstr. 23 04155 Leipzig
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