Pressemitteilung von Stefan Meyer

Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornokosten auch im Todesfall


10.03.2016 / ID: 220399
Tourismus & Reisen

Beim Tod eines Angehörigen übernimmt eine bestehende Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten für die versicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Reise rechtzeitig storniert wird.
Neben Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Unfall ist auch der Tod eines mitversicherten (Reise-)Partners oder einer anderen Risikoperson in einer Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen. Auch wenn dies ein besonders tragischer Rücktrittsgrund ist, gelten dennoch die üblichen Voraussetzungen und Pflichten, damit die Versicherung die Stornogebühren für die Reise übernimmt.

rechtzeitiger Abschluss
Die erste Voraussetzung ist, dass die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen wird. Abgesichert ist immer der Zeitraum zwischen Buchung und Reisebeginn, deshalb empfiehlt sich der Versicherungsabschluss am besten gleich nach der Reisebuchung. Die Höhe der Prämie ist ausschließlich vom Reisepreis abhängig, nicht von der Versicherungsdauer.

Nachweis aufbewahren
Sobald der Antrag bei der Versicherung eingeht, spätestens am Tag darauf, ist die Reiserücktrittsversicherung gültig. Onlineabschlüsse gelten in der Regel ab sofort, wenn kein anderes Datum angegeben wird. Die Versicherungsbescheinigung mit den untereinander versicherten Personen sollte man gut aufheben. Sie ist ein wichtiger Nachweis, falls eine Reise storniert werden muss. Tritt ein Versicherungsfall ein, zum Beispiel der Tod eines Mitreisenden, muss die Reise sofort storniert und die Versicherung unverzüglich informiert werden.

Urteil des Landgerichts München
In einem Urteil zur Reiserücktrittsversicherung (http://www.reiseversicherung.com/nuetzliche_informationen/reiseurteile/urteile_reiseruecktritt/reiseruecktritt_nach_dem_tod_des_partners.html) hat das Landgericht München entschieden, dass sich eine Versicherte nicht auf Trauer berufen kann, wenn sie eine Reise nicht rechtzeitig storniert hat. Trauer ist keine unerwartete, schwere Erkrankung im Sinne der Reiserücktrittsbedingungen. Der Versicherer ist in diesem Fall nicht verpflichtet ist, die Stornokosten zu übernehmen.

reiseversicherung.com (http://www.reiseversicherung.com)
Reiserücktrittsversicherung Stornokosten Todesfall Tod Rücktrittsgrund Onlineabschluss Versicherungsfall Urteil Gerichtsurteil

http://www.reiseversicherung.com
reiseversicherung.com
Eisenerzstraße 34 53819 Neunkirchen-Seelscheid

Pressekontakt
http://www.dr-walter.com
Dr. Walter GmbH
Eisenerzstraße 34 53819 Neunkirchen-Seelscheid


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Stefan Meyer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
20.06.2025 | Miss Guided Safaris Deutschland UG (haftungsbeschränkt)
Selbst am Steuer durch die Wildnis: Mit Miss Guided Safaris ins Herz Botswanas
19.06.2025 | Isac Schwarzbaum Reiseblog
Abenteuer in Tirol: Isac Schwarzbaum in den Alpen
18.06.2025 | Destination Canada proudly [re]presented by The Destination Office
Eintritt frei in Kanadas Nationalparks!
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 427.254
PM aufgerufen: 72.478.119