Wenn der Urlaubsspaß baden geht: Reiseärger vor dem Kadi
20.06.2016
Tourismus & Reisen
Flug weg. Pool verdreckt. Essen mies. Gar nicht so selten: Man fährt in die Ferien - und ist danach urlaubsreif. Alljährlich staut sich bei Millionen Bundesbürgern Reiseärger: Doch viele machen ihrem Frust nicht Luft - oder verschenken Geld.
Sich zu wehren ist dabei gar nicht so schwer. Tourismusexperte Th. Michael Schweizer hat - zusammen mit dem führenden deutschen Reiserechtler Professor Ronald Schmid - pünktlich zum Start der Hauptferienzeit die 222 wichtigsten Reiseurteile zusammengestellt.
Das Buch "Wenn Sterne lügen" (176 Seiten, Preis: 14,95) ist bei Reiseärger nicht nur eine perfekte Orientierungshilfe. Nach der Lektüre lässt sich auch sehr schnell einschätzen, was vor Gericht geht - und was nicht. Bis zu unglaublichen 150 Prozent lassen sich bei berechtigtem Ärger vor dem Richtertisch herausholen - weiß man wie.
Der - witzig illustrierte - Ratgeber liefert dabei Antworten auch auf die ausgefallensten Fragen: Etwa, ob Hartz-IV-Empfänger ohne Genehmigung verreisen dürfen, die Mitnahme von eigenem Schnaps auf einer
Kreuzfahrt erlaubt ist - oder ein Reiseveranstalter über die Einfuhrbestimmungen von Medikamenten informieren muss.
Auch ob es für eine Notlandung Schmerzensgeld gibt oder Flugangst Grund für einen Reiserücktritt ist, klärt dieser Nutzwert-Schmöker, der - allem Ernst der Anliegen zum Trotz - immer wieder auch zum Schmunzeln anregt.
Wie etwa im Fall jener Sächsin, die nach Porto wollte, aber - dialektbedingt - in Bordeaux landete. Die Frau hatte vor Gericht ebenso Pech wie ein allzu sturer Kenia-Urlauber: Weil der Mann bockig seine - vom Frühstück-Buffet stibitze - Banane einem hungrigen Affen nicht heraus rückte, biss der ihn kurzerhand.
Buchtipp: Wenn Sterne lügen - Die 222 wichtigsten Reiseurteile, ideemedia-Verlag, 176 Seiten, 14,95 Euro, http://www.ideemediashop.de
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