Fluggastrechte: Delta Airlines Computerpanne: Reisegutscheine besser ablehnen!
12.08.2016 / ID: 236284
Tourismus & Reisen

Die Panne im System der Fluggesellschaft verursachte in den darauf folgenden Tagen Verspätungen in ganz Europa. Passagiere sind nach europäischem Recht geschützt und können eine Entschädigung verlangen. Einen Anspruch auf Entschädigung hat jeder Fluggast, dessen Abflugort innerhalb der EU liegt und welcher mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am endgültigen Zielort ankommt. Betroffene Passagiere, die außerhalb der EU mit Delta gestartet sind und eine Verspätung in Kauf nehmen mussten, sind leider nicht durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt und können keinen Anspruch geltend machen.
Betroffene Flugverbindungen sind bspw.:
DL0405 von Paris (CDG) nach New York (JFK) am 09.08.2016 (gestrichen) und 12.08.2016 (verspätet)
DL0049 von Amsterdam (AMS) nach New York (JFK) am 08.08.2016: verspätet
DL400 von Frankfurt (FRA) nach New York (JFK) am 08.08.2016: verspätet
DL0001 von London (LHR) nach New York (JFK) am 08.08.2016: gestrichen
Da es sich um Verzögerungen im Einflussbereich der Airline und nicht um einen außergewöhnlichen Umstand, wie beispielsweise. Unwetter oder Streik handelte, ist diese nun dazu verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Immer wieder versuchen Fluggesellschaften diese Zahlungen zu umgehen und reagieren auf die Nachfragen der Passagiere nicht oder nur sehr verzögert. Dieses Verhalten ruft Fluggastportale wie The Flight-Refund GmbH auf den Plan, die sich für die Passagiere einsetzen und wenn nötig vor Gericht ziehen.
"Abhängig von der Dauer der Verspätung und Entfernung steht den Reisenden bis zu 600€ Entschädigung für die Unannehmlichkeit zu. Was nach vermeintlich großzügiger Kulanz aussieht ist also nur ein Trick, um sich der gesetzlichen Pflicht zu entziehen. Zudem ist man mit Gutscheinen an die Airline gebunden statt monetär entschädigt zu werden." Michael Schmitz, Gründer von http://www.flug-erstattung.de
Eine Möglichkeit, schnell und risikolos an eine Sofortentschädigung zu kommen bietet das Portal von. Der Dienstleister kauft Forderungen sofort oder bietet alternativ die Vertretung des Passagiers auf Provisionsbasis (22% Provision zzgl. Mwst.) an. Der Fluggast ist damit nicht an einen Fluggutschein gebunden.
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The Flight-Refund GmbH
Frau Katharina Faßbender
Süsterfeldstraße 83
52072 Aachen
Deutschland
fon ..: +49 (0)241 5310 7280
fax ..: +49 (0)241 5310 7289
web ..: http://www.flug-erstattung.de
email : katharina.fassbender@flight-refund.com
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