Pressemitteilung von Stefan Meyer

Vorerkrankung, Terror, Reiseabbruch - was soll die Reiserücktrittsversicherung abdecken?


Tourismus & Reisen

Bei vielen Deutschen steht im Winter die Reiseplanung für den nächsten Sommerurlaub an. Der Traum von Sonne, Strand und Palmen hilft, besser über die kalte Jahreszeit zu kommen. Doch Reiseträume können schnell platzen: Ein Unfall, eine Erkrankung, der Verlust des Jobs oder ein Notfall in der Familie - und der Urlaub muss schweren Herzens abgesagt werden. Ist die Reise bereits gebucht, kann das zu hohen Stornokosten des Veranstalters führen. Eine Reiserücktrittsversicherung springt in diesen Fällen ein und übernimmt die Stornokosten.

Terrorgefahr absichern
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn man die Reise aus persönlichen versicherten Gründen wie Erkrankung oder Unfall absagen muss. Einige Anbieter wie die Europ Assistance und die DEUTSCHE REISEVERSICHERUNG springen aber auch bei Terrorgefahr ein: Kommt es innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn zu einem Terroranschlag im Umkreis von 200 Kilometern vom Urlaubsort, werden die Stornokosten übernommen. Wer nicht storniert, sondern umbucht und ein anderes Reiseziel wählt, erhält zusätzlich einen Bonus von 50 Euro, wenn die Umbuchung günstiger ist als die Stornierung der gesamten Reise. In politisch unruhigen Zeiten ist dies eine zusätzliche Sicherheit, wenn es zum Beispiel noch keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt oder der Reiseveranstalter keine Umbuchungsmöglichkeit anbieten muss.

Vorerkrankungen einschließen
Häufiger als Terrorgefahren sind persönliche Gründe die Ursache für einen Reiserücktritt, zum Beispiel eine Erkrankung. Bei Reiserücktrittsversicherungen sind in der Regel unerwartete schwere Erkrankungen ein versicherter Grund für eine Stornierung. Das bedeutet aber nicht, dass bestehende Erkrankungen ein Ausschluss für einen Reiserücktritt sind: Bei der Europ Assistance und der DEUTSCHEN REISEVERSICHERUNG sind Vorerkrankungen mitversichert. Voraussetzung ist, dass Reisende in den letzten sechs Monaten vor Urlaubsantritt nicht behandelt wurden. Auch wenn der behandelnde Arzt vor Reisebuchung bestätigt, dass sein Patient die Reise trotz bestehender Erkrankung ohne Risiko antreten kann, ist die Vorerkrankung eingeschlossen.

Ohne Selbstbehalt - mit Reiseabbruch
Egal welche Reiserücktrittsversicherung man abschließt, es empfiehlt sich immer ein Tarif ohne Selbstbehalt. Gerade bei teuren Fernreisen oder Kreuzfahrten kann schon ein geringer Selbstbehalt ordentlich zu Buche schlagen. Die Ersparnis bei der Prämie ist dagegen meist gering. Viele Reiserücktrittsversicherungen sind mit einer Reiseabbruchversicherung kombiniert. Sie übernimmt die Kosten für eine außerplanmäßige Rückreise oder Reiseunterbrechung aus einem versicherten Grund und ersetzt in der Regel auch die Kosten für die entgangenen Urlaubstage.
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