Pressemitteilung von Herr Nils Leidloff

19 Millionen Euro zu Ostern - Deutschen Urlaubern stehen Entschädigungen zu


Tourismus & Reisen

19 Millionen Euro zu Ostern - Deutschen Urlaubern stehen Entschädigungen zu  Berlin, 7. April 2017. Die Osterferien stehen vor der Tür und wie jedes Jahr nutzen zahlreiche Deutsche das Flugzeug als Haupttransportmittel für ihre Reisen ins Ausland. Obwohl sie so Zeit sparen wollen, können Verspätungen und Flugausfälle vor allem für Reisestress sorgen. Doch viele Passagiere wissen gar nicht, dass sie in solchen Fällen einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro haben. So sorgten im letzten Jahr deutschlandweit über 500 verspätete oder ausgefallene Flüge allein zur Oster-Saison für Entschädigungsansprüche in Höhe von mehr als 19 Millionen Euro. Zwar gibt es bei Frankfurter Flügen Anspruch auf die höchsten Entschädigungssummen, doch in Hannover gibt es gemessen an der Gesamtheit der Flüge den größten Anteil an entschädigungsberechtigten Flügen. Das sind die Ergebnisse einer Untersuchung des Fluggastrecht-Experten AirHelp.


Die höchsten Entschädigungen werden in Frankfurt am Main fällig

Rund um das Osterfest 2016 waren 549 Flüge in Deutschland von entschädigungsberechtigten Verspätungen oder Ausfällen betroffen. Insgesamt hatten Reisende dadurch ein Anrecht auf über 19 Millionen Euro Entschädigung. Den Anspruch auf die höchsten Entschädigungssummen gab es erwartungsgemäß an Deutschlands größtem Verkehrsflughafen, in Frankfurt am Main. 66 der fast 11.000 Flüge waren Ostern 2016 am Fraport entschädigungsberechtigt. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf über vier Millionen Euro. Aufs ganze Jahr gerechnet stehen Frankfurter Fluggästen sogar Entschädigungen in Höhe von über 108 Millionen Euro zu. Das ist deutschlandweit der Höchstwert.


In Hannover verkehren anteilig am meisten entschädigungsberechtigte Flüge

Da am Fraport aber auch die meisten Flugzeuge starten und landen, sind nur etwa 0,6 Prozent aller Oster-Flüge in Frankfurt am Main entschädigungsberechtigt. Das ist der niedrigste Wert der zehn größten deutschen Flughäfen. Am Flughafen in Hannover war der Wert dreimal so hoch: Etwa 1,8 Prozent aller Flüge waren während der letzten Oster-Saison entschädigungsberechtigt. Das ist landesweit der höchste Anteil, dicht gefolgt vom Hamburger Flughafen mit 1,79 Prozent und dem Stuttgarter Flughafen mit 1,26 Prozent.


München: Die meisten entschädigungsberechtigten Flüge

Obwohl in München im untersuchten Zeitraum knapp 20 Prozent weniger Flüge abgehoben oder gelandet sind, sind in der bayerischen Landeshauptstadt über 20 Prozent mehr Flüge entschädigungsberechtigt, als im deutschen Flugzentrum Frankfurt. In München entsteht für Flugreisende dadurch ein Anspruch auf Entschädigungen in Hohe von knapp drei Millionen Euro, also etwa eine Million Euro weniger, als in Frankfurt. Das liegt daran, dass in Frankfurt deutlich mehr internationale Flüge starten, bei denen aufgrund der langen Strecke höhere Entschädigungen fällig werden.


Etwa fünf Prozent der möglichen Entschädigungssumme im letzten Jahr fielen auf die untersuchte Oster-Saison. Auf das ganze Jahr gerechnet hatten Fluggäste in Deutschland Anspruch auf fast 400 Millionen Euro Entschädigungszahlungen. Das ist europaweit der zweithöchste Wert. In Großbritannien lag der Anspruch im Jahr 2016 bei knapp 562 Millionen Euro.


"Das Problem bei der Entschädigung von verspäteten Flügen ist, dass nur sehr wenige Menschen ihre Rechte kennen und wissen, wie sie sie durchsetzen. Daher machen nur knapp zwei Prozent aller Betroffenen von Ihrem Recht Gebrauch. Einige Fluggesellschaften machen es fast unmöglich Entschädigungsforderungen durchzusetzen, da sich ihr juristischer Fachjargon während des Beschwerdeprozesses für die meisten Fluggäste wie eine Fremdsprache anhört. Wir von AirHelp helfen Betroffenen ihre Rechte ohne großen Aufwand durchzusetzen und ihr Recht auf eine Entschädigung wahrzunehmen", kommentiert Adrian Kreller, Country Manager von AirHelp die Untersuchung.


EU-Passagierrecht: Bis zu 600 Euro Entschädigung pro Flug

Nach EU-Passagierrecht stehen jedem Passagier bei Flugverspätungen- oder -ausfall Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro von der verantwortlichen Airline zu. Voraussetzung ist eine verspätete Ankunft von mehr als drei Stunden am Zielort, die durch einen verspäteten, ausgefallenen oder überbuchten Flug verursacht und durch keine außerordentlichen Umstände wie Wetter oder Flughafenstreiks verursacht wurde.


Um die entschädigungsberechtigten Flüge der Oster-Saison 2016 herauszufiltern, hat AirHelp deutschlandweit alle Flüge im Zeitraum vom 19.03. bis zum 28.03.2016 untersucht, die aufgrund von Flugausfällen oder -Verspätungen entschädigungsberechtigt sind. Nichtbeförderung wegen Überbuchungen oder spätere verpasste Anschlussflüge, sowie Flugverspätungen oder Flugannullierungen, die durch außergewöhnliche Umstände bedingt waren, wurden nicht berücksichtigt.


Hier finden Sie alle relevanten Daten zum Thema.





Über AirHelp


AirHelp hilft Reisenden Ihre Fluggastrechte geltend zu machen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen.


Seit der Gründung in 2013 hat das Unternehmen Forderungsansprüche von mehr als 174 Millionen € bewertet und durchgesetzt und somit bis heute weltweit mehr als 2 Millionen Passagieren zu Ihrem Recht verholfen. Dabei ist die Überprüfung des Entschädigungsanspruches für den Kunden kostenlos; nur nach erfolgreicher Durchsetzung wird eine Servicegebühr bei der Auszahlung berechnet.


AirHelp ist in 30 Ländern aktiv, bietet seinen Service in 15 Sprachen an und beschäftigt weltweit über 450 Mitarbeiter. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter http://www.airhelp.com/de.



Über die EU Fluggastrechte


Gemäß EU-Gesetzgebung werden Flugpassagiere geschützt, wenn ihr Flug verspätet, annulliert oder

überbucht ist, sofern dies nicht durch außerordentliche Umstände verursacht wird. In diesen Fällen kann

den Passagieren bis zu 600 Euro an Entschädigungen zustehen, wenn:

· der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist

· der Flug annulliert wird und der Zielort nach einer Umbuchung nicht innerhalb von 2 Stunden

gemäß der geplanten Ankunftszeit erreicht wird

· der Flug aufgrund einer Überbuchung nicht angetreten werden kann


Dabei fallen alle Flüge innerhalb der EU unter die EU Verordnung, sowie Flüge von außerhalb der EU in die EU, sofern letztere von einer EU-Airline durchgeführt werden. Darüber hinaus, umfasst die Verordnung alle Flüge, die in der EU starten und außerhalb der EU landen, unabhängig vom Sitz der Airline. Beispiele für außergewöhnliche Umstände umfassen schlechte Wetterbedingungen, Sicherheitsbedrohungen, Streiks, etc.


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AirHelp Limited
Herr Adrian Kreller
Alexanderstraße 1
10178 Berlin
Deutschland

fon ..: +49 (0) 30 831 941 53
web ..: http://www.airhelp.com/de
email : adrian.kreller@airhelp.com

Pressekontakt
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Herr Nils Leidloff
Alt-Moabit 93
10559 Berlin

fon ..: +49 (0) 30 27 59 59 73 16
web ..: http://www.tonka-pr.com
email : joschka.rugo@tonka-pr.com

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