Airlines können Erstattung bei Storno ausschließen
21.03.2018 / ID: 286770
Tourismus & Reisen
Fluggesellschaften dürfen Tickets ohne Erstattungsmöglichkeit im Falle einer Stornierung durch den Kunden verkaufen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Zwei Lufthansa-Kunden hatten im verhandelten Fall geklagt. Der Ausschluss des Kündigungsrechts benachteilige die Fluggäste allerdings nicht unangemessen, entschieden die Richter. Die Kläger, die bereits in den Vorinstanzen unterlegen waren, hatten ihre Flüge von Hamburg in die USA wegen Krankheit rund zwei Monate vor dem Flugtermin im Jahr 2015 abgesagt. Von insgesamt 2766,32 Euro erhielten sie nur 267,12 Euro für nicht verbrauchte Steuern und Gebühren zurück. Der Entscheidung liegt die Anwendbarkeit von Paragraf 648 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Werkvertrag zugrunde. Dort ist geregelt, dass ein Unternehmen bei einer Vertragskündigung durch den Kunden den gezahlten Preis einbehalten darf. Das Unternehmen muss die Summe aber zumindest teilweise zurückerstatten, wenn es Kosten spart oder die Leistung an einen anderen Kunden verkauft. Diese Vorschrift habe die beklagte Lufthansa wirksam ausschließen dürfen, so der BGH. Denn sie sei für das gesetzliche Leitbild eines Vertrages über die Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel nicht maßgeblich: Ersparnisse für die Fluglinien gibt es im Falle einer Kundenstornierung nach Auffassung des Senats kaum, weil die Aufwendungen zum größten Teil Fixkosten seien. Diese verringern sich praktisch nicht, wenn der Fluggast an der Reise nicht teilnimmt, erläutern ARAG Experten die Entscheidung (BGH, Az.: X ZR 25/17).
http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.03.2026 | The Nautilus Maldives
13. März 2026: Weltschlaftrag 2026 im The Nautilus Maldives mit luxuriösen NYITA-Baderitualen
13. März 2026: Weltschlaftrag 2026 im The Nautilus Maldives mit luxuriösen NYITA-Baderitualen
12.03.2026 | Kandima Maldives
Alles Kokos - oder was
Alles Kokos - oder was
12.03.2026 | Taxi Alps Flachau OG
Osterurlaub in der Flachau planen - Tipps für Familien
Osterurlaub in der Flachau planen - Tipps für Familien
12.03.2026 | ILLERHAUS Marketing
MICE Alpentreff Kitzbühel bringt Eventplaner und Branchenpartner im Grand Tirolia zusammen
MICE Alpentreff Kitzbühel bringt Eventplaner und Branchenpartner im Grand Tirolia zusammen
12.03.2026 | Nova Maledives
Barfuß im Paradies: Nova Maldives ist das "Best Barefoot 2026" bei den Stop Over Reisen Awards
Barfuß im Paradies: Nova Maldives ist das "Best Barefoot 2026" bei den Stop Over Reisen Awards

