Airlines können Erstattung bei Storno ausschließen
21.03.2018 / ID: 286770
Tourismus & Reisen
Fluggesellschaften dürfen Tickets ohne Erstattungsmöglichkeit im Falle einer Stornierung durch den Kunden verkaufen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Zwei Lufthansa-Kunden hatten im verhandelten Fall geklagt. Der Ausschluss des Kündigungsrechts benachteilige die Fluggäste allerdings nicht unangemessen, entschieden die Richter. Die Kläger, die bereits in den Vorinstanzen unterlegen waren, hatten ihre Flüge von Hamburg in die USA wegen Krankheit rund zwei Monate vor dem Flugtermin im Jahr 2015 abgesagt. Von insgesamt 2766,32 Euro erhielten sie nur 267,12 Euro für nicht verbrauchte Steuern und Gebühren zurück. Der Entscheidung liegt die Anwendbarkeit von Paragraf 648 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Werkvertrag zugrunde. Dort ist geregelt, dass ein Unternehmen bei einer Vertragskündigung durch den Kunden den gezahlten Preis einbehalten darf. Das Unternehmen muss die Summe aber zumindest teilweise zurückerstatten, wenn es Kosten spart oder die Leistung an einen anderen Kunden verkauft. Diese Vorschrift habe die beklagte Lufthansa wirksam ausschließen dürfen, so der BGH. Denn sie sei für das gesetzliche Leitbild eines Vertrages über die Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel nicht maßgeblich: Ersparnisse für die Fluglinien gibt es im Falle einer Kundenstornierung nach Auffassung des Senats kaum, weil die Aufwendungen zum größten Teil Fixkosten seien. Diese verringern sich praktisch nicht, wenn der Fluggast an der Reise nicht teilnimmt, erläutern ARAG Experten die Entscheidung (BGH, Az.: X ZR 25/17).
http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | Escape to Mongolia
Erster Mongolian Tourism Award
Erster Mongolian Tourism Award
11.11.2025 | Würzburger Versicherungs-AG
Stiftung Warentest prüft 91 Auslandskrankenversicherungen: Testsieger steht fest
Stiftung Warentest prüft 91 Auslandskrankenversicherungen: Testsieger steht fest
11.11.2025 | United Airlines, Inc.
Frankfurter United-Team packt für einen guten Zweck um
Frankfurter United-Team packt für einen guten Zweck um
11.11.2025 | Hong Kong Tourism Board - noble kommunikation
Licht, Klang und Magie: Hongkong startet in die festliche Saison
Licht, Klang und Magie: Hongkong startet in die festliche Saison
10.11.2025 | Alpha Hotelreinigung
Alpha Hotelreinigung startet bundesweiten Service
Alpha Hotelreinigung startet bundesweiten Service

