Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Bahnfahrt erster Klasse mit Ticket zweiter Klasse? - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice


Tourismus & Reisen

Achim P. aus Hannover:
Gerade vor Weihnachten sind die Züge wieder überall hoffnungslos überfüllt. Darf ich mich mit meinem Zweite-Klasse-Ticket auch in ein Abteil der ersten Klasse setzen, wenn sonst nichts mehr frei ist?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Selbst bei extremem Platzmangel haben Zugpassagiere mit einem Fahrschein für die zweite Klasse kein Anrecht auf einen Platz in der ersten Klasse. Das ist in § 13 der Eisenbahn-Verkehrsordnung sogar gesetzlich geregelt. Allerdings kann der jeweilige Zugchef eigenständig entscheiden, ob er aus Sicherheitsgründen in einem überfüllten Zug die erste Klasse allgemein freigibt. Er informiert die Reisenden darüber in der Regel mit einer Lautsprecherdurchsage. Wer ohne Erlaubnis mit einem Ticket für die zweite Klasse in der ersten Klasse fährt, ist ein Falschfahrer. Wird er von einem Zugbegleiter erwischt, gilt dann beispielsweise bei der Deutschen Bahn: Entweder er verlässt die erste Klasse oder er bezahlt die Preisdifferenz zum Fahrschein erster Klasse. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt, also ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, ist nur fällig, wenn der Fahrgast beides verweigert und einfach sitzen bleibt. Diese Regelung gilt für den Fern- und Nahverkehr. Insbesondere für Vielfahrer gibt es oft auch günstige Upgrades zur ersten Klasse. Gerade in der Weihnachtszeit daher der Tipp: Reisende sollten sich rechtzeitig über aktuelle Möglichkeiten für die jeweilige Strecke und den gewünschten Zug und Tarif informieren.
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