Wie viel Gepäck ist beim Bahnfahren erlaubt? - Tipp der Woche des D.A.S. Leistungsservice
28.03.2019
Tourismus & Reisen
Dass Anzahl und Gewicht der Gepäckstücke begrenzt sind, kennen die meisten von Flugreisen. Weniger bekannt ist, dass es solche Begrenzungen auch beim Bahnfahren gibt. Denn auch Bahnbetreiber wollen mit ihren Beförderungsbedingungen der Gepäckflut Grenzen setzen - wer schon einmal in der Ferienzeit Bahn gefahren ist, der weiß warum. Bei der Deutschen Bahn beispielsweise darf jeder Reisende zusätzlich zu seinem Handgepäck nur eine Traglast mitnehmen - also einen Koffer oder einen großen Rucksack. Traglast bedeutet, dass er diese Last alleine tragen können muss. Nicht mit in den Zug dürfen Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können - oder die gefährlich, entzündlich oder explosiv sind. Damit die Gänge frei bleiben, verfügen einige Züge im Einstiegsbereich und in der Mitte der Waggons über Regale für große Gepäckstücke. Ansonsten gehört das Gepäck in die Ablage über dem Sitz oder darunter. Daher empfiehlt sich für eine Bahnreise mit kleinen Kindern ein zusammenklappbarer Kinderwagen. Für alle Gepäckstücke gilt: Aus Sicherheitsgründen Gänge, Fluchtwege, Türen und Feuerlöscher frei halten. Anweisungen des Bordpersonals zum Umstellen des Gepäcks müssen Reisende Folge leisten. In Zügen, die entsprechend gekennzeichnet sind, ist es auch erlaubt, mit Fernverkehrs-Fahrradkarte und kostenloser Stellplatzreservierung ein Fahrrad mitzunehmen. Aus Platz- und Sicherheitsgründen dürfen Fahrräder nur auf dem tatsächlich reservierten Stellplatz mitfahren. Mofas und Mopeds befördert die Bahn nicht. Wer zwei oder mehr Koffer mitnehmen möchte, kann sie beim kostenpflichtigen Gepäckservice der Deutschen Bahn aufgeben. Normalerweise wird aber auch niemand wegen zu viel Gepäck aus dem Zug gewiesen oder muss Koffer zurücklassen. Mit Rücksicht auf die Mitreisenden empfiehlt es sich trotzdem, nicht mit dem halben Hausstand den Waggon zu blockieren.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.896
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Gepäck Bahnreise Züge Stellplatz
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.02.2025 | Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand
Weissenhäuser Strand: Messe-Teilnahmen 2025 in Hamburg und Dänemark
Weissenhäuser Strand: Messe-Teilnahmen 2025 in Hamburg und Dänemark
05.02.2025 | Würzburger Versicherungs-AG
Reiseversicherung von TravelSecure erneut Testsieger bei Stiftung Warentest
Reiseversicherung von TravelSecure erneut Testsieger bei Stiftung Warentest
05.02.2025 | HotelPartner AG
Wachstum im Hotelsektor: HotelPartner Revenue Management baut Engagement in Grossbritannien aus
Wachstum im Hotelsektor: HotelPartner Revenue Management baut Engagement in Grossbritannien aus
05.02.2025 | City4Living GmbH
City4Living eröffnet neues Boardinghaus in Obernburg am Main
City4Living eröffnet neues Boardinghaus in Obernburg am Main
04.02.2025 | WIR.Reisen eG
skandinavientrips erweitert Portfolio: Neue Fotoreisen nach Schweden
skandinavientrips erweitert Portfolio: Neue Fotoreisen nach Schweden