Pressemitteilung von Sabine Muth

Krank vor Abflug - Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung


Tourismus & Reisen

Gerade in den Wintermonaten sind schniefende Nasen, Husten, Halsweh oder Ohrenscherzen keine Seltenheit. Steht dann ein Flug in den langersehnten Urlaub an, fragen sich die Betroffenen, ob sie trotzdem ins Flugzeug steigen können. Birgit Dreyer, Expertin der ERGO Reiseversicherung, weiß, bei welchen Symptomen Urlauber bedenkenlos fliegen können und wann sie lieber darauf verzichten sollten.


Ohren zu?

Wer an einer Erkältung leidet, sollte sie in den meisten Fällen am besten zu Hause auskurieren. Doch den seit langem geplanten Asien-Urlaub wegen eines Schnupfens absagen? Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Am besten klären Patienten als erstes ab, wie ansteckend der Infekt ist. Wer hochgradig ansteckend ist, sollte aus Rücksicht auf die Mitpassagiere auf einen Flug verzichten. "Ist dies nicht der Fall, sollten Erkältete überprüfen, ob der Druckausgleich funktioniert", so die Reiseexpertin. Denn im Flugzeug herrscht ein anderer Luftdruck als am Boden. Vor allem beim Start und bei der Landung macht sich das in den Ohren bemerkbar, sie gehen zu. Um dieses dumpfe Druckgefühl zu vermeiden, reicht manchmal Kaugummikauen oder Trinken, ansonsten empfiehlt sich das sogenannte Valsalva- oder das Toynbee-Manöver. Bei Ersterem hält sich der Flugreisende Nase und Mund zu und atmet gleichzeitig kräftig aus. Bei der zweiten Variante schluckt er bei zugehaltener Nase. Knackt es, war der Druckausgleich erfolgreich. Sind die Schleimhäute erkältungsbedingt stark geschwollen, kann der Druckausgleich nur schwer oder gar nicht möglich sein - starke Ohrenschmerzen, ein Paukenerguss oder sogar ein Trommelfellriss können die Folgen sein. Zudem drohen bleibende Schäden im Innenohr. Bei einer leichten Erkältung können abschwellende Nasentropfen oder -sprays helfen, den Druckausgleich zu ermöglichen. Wer aber an einer Mittelohr- oder einer ausgeprägten Nebenhöhlenentzündung erkrankt ist, sollte auf einen Flug verzichten.


Husten oder Fieber?

Da die Kabinenluft sehr trocken ist, kann es bei Passagieren mit Bronchitis oder Husten leichter zu Hustenanfällen kommen. "Hier hilft viel Trinken, um die Schleimhäute feucht zu halten, und Hustenbonbons oder Halstabletten lutschen", rät die ERGO Expertin. Dem Fliegen selbst steht aber sonst nichts im Wege. Bei einem Infekt mit Fieber sollten Patienten besser einen Arzt um Rat fragen. Der Körper ist dann meist ziemlich geschwächt und manche klagen über Kreislaufprobleme oder schwitzen stark. "Wer sich sehr unwohl fühlt, sollte lieber nicht fliegen", rät Birgit Dreyer.


Im Fall der Fälle: Reise stornieren

Nicht bei allen Erkrankungen ist der Verlauf eindeutig vorhersehbar: Ist die Nebenhöhlenentzündung so stark, dass der Urlauber die Flugreise nicht antreten kann oder ist sie nach ein paar Tagen wieder ausgeheilt? Storniert der Patient voreilig seine Reise und die Krankheit heilt früher als erwartet ab, ist der Ärger groß. Wartet er andererseits zu lange mit der Stornierung, kann die Versicherung im schlimmsten Fall eine Zahlung ablehnen. Daher rät Birgit Dreyer: "Urlauber sollten sich vorab über die Bedingungen ihrer Reiserücktrittsversicherung informieren. Die ERGO Reiseversicherung beispielsweise hat eine medizinische Stornoberatung inkludiert. Der Urlauber kann sich von erfahrenen Reisemedizinern telefonisch beraten lassen und somit einer überstürzten Stornierung vorbeugen." Die Berater sprechen auf Basis eines ärztlichen Attests oder einer bestehenden Diagnose eine Empfehlung aus. Der Vorteil hierbei: Empfiehlt der beratende Mediziner, die Reise nicht zu stornieren, und der Gesundheitszustand verschlechtert sich entgegen der Erwartungen bis zum Reisebeginn, übernimmt die Versicherung auch die erhöhten Stornierungskosten.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.711


Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Reiseversicherung finden Sie unter http://www.ergo-reiseversicherung.de. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Folgen Sie der ERGO Reiseversicherung auf Facebook, Instagram und YouTube und besuchen Sie das ERGO Reiseblog.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bildquelle: ERGO Group
ERGO Reiseversicherung ERGO Group Versicherung Hartzkom Verbraucher Reise Urlaub Flug Flieger Erkältung Fieber Stornierung Wintermonate Husten Halsweh Ohren

http://www.ergo.com/verbraucher
ERGO Reiseversicherung AG
Thomas-Dehler-Straße 2 81737 München

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Sabine Muth
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.05.2024 | ARAG SE
Reisepass: Das Tor zur Welt
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 60
PM gesamt: 410.033
PM aufgerufen: 69.647.043