LTA vereinbart exklusive Kooperation mit Passengers friend
18.06.2020
Tourismus & Reisen
Das Konjunkturpaket ist beschlossen und die Grenzen werden geöffnet. Also alles wieder gut in der Tourismusbranche? Mitnichten! Denn viele Reiseveranstalter sitzen auf horrenden Forderungen für stornierte Flüge, müssen ihr Recht aber gegenüber den Fluggesellschaften erst umständlich und langwierig durchsetzen. Die dringend benötigte Liquidität fehlt den Unternehmen und etliche davon stehen kurz vor dem Aus. An diesem Punkt setzt die Kooperation von LTA und Passengers friend an.
+++ Forderungen der Veranstalter gegen die Airlines werden durchgesetzt +++
Die Experten für Fluggastrechte von Passengers friend kennen die Probleme der Reiseveranstalter in der aktuellen Situation: "Viele Reiseveranstalter warten auf Refunds von Fluggesellschaften für stornierte Flüge. Die Fluggesellschaften verzögern die Auszahlung der Gelder unnötig und bieten den Veranstaltern stattdessen Gutscheine an. Diese sollen laut EU und Bundesregierung aber lediglich als Option dienen und nicht zum Regelfall werden. Dadurch fehlt den Reiseveranstaltern die dringend benötigte Liquidität. Denn was nutzt mir ein Gutschein, den ich möglichweise in ein paar Monaten einlösen kann, wenn es mein Unternehmen bis dahin nicht mehr gibt?", erläutert Passengers friend Geschäftsführer Peter Finke die Lage der Reiseveranstalter. "Zusammen mit der LTA haben wir daher eine Kooperation vereinbart, mit der wir den Reiseveranstaltern in dieser schwierigen Situation helfen wollen, die Liquidität so schnell wie möglich wiederherzustellen", so Finke weiter.
+++ Exklusive Erfolgsbeteiligung für LTA Kunden +++
Passengers friend sorgt dafür, dass Reiseveranstalter ihr Recht und ihr Geld bekommen. Nach Abtretung der Ansprüche beginnt Passengers friend umgehend mit der Bearbeitung. Die Anspruchsberechtigung wird dabei innerhalb von zwei Werktagen geprüft. Die Übermittlung der gebuchten und stornierten Flüge kann dabei über diverse Midoffice-Systeme elektronisch erfolgen. Sollte ein berechtigter Anspruch vorliegen, setzt Passengers friend diesen Anspruch für die Reiseveranstalter gegenüber den Fluggesellschaften durch.
Und der Clou: Reiseveranstalter, die mit der LTA kooperieren, erhalten neben dem Erstattungsanspruch von Passengers friend noch eine individuelle Erfolgsbeteiligung (abhängig vom Auftragsvolumen) an den wirtschaftlichen Erfolgen, die mit der Durchsetzung der Ansprüche erzielt werden.
"Kaum eine Branche ist so von der Corona-Krise betroffen, wie die Tourismusbranche. Wir stehen tagtäglich in Kontakt mit unseren Kooperationspartnern und kennen deren Sorgen daher sehr genau. Egal ob Reisebüro oder Reiseveranstalter, eines der dringlichsten Probleme ist die fehlende Liquidität. Daher unterstützen wir auch die Initiative #verschiebdeinereise (verschieben statt stornieren) und gewähren unseren Partnern Sonderprovisionen für Vertragsabschlüsse. Mit Passengers friend haben wir jetzt einen Kooperationspartner mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Fluggastrechte mit ins Boot geholt, der das Problem der fehlenden Liquidität aktiv angeht und so ggf. den ein oder anderen Reiseveranstalter vor weiter anhaltenden finanziellen Engpässen bewahren kann. Mit der exklusiv für LTA Kunden vereinbarten Erfolgsbeteiligung bieten wir unseren Kunden einen Mehrwert, der in dieser Form in der Branche einmalig ist", so LTA Geschäftsführer Dr. Michael Dorka.
Weitere Informationen:
https://www.lta-reiseschutz.de/de/partner_login/
https://www.passengersfriend.com
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